Informationen für Oberstufenschüler

Klausurenplan für das das Schuljahr 2023/24

Seminarfach für den Abiturjahrgang 2025

Alle Schülerinnen und Schüler der Kursstufe sind verpflichtet, drei Kurshalbjahre an einem Seminarfach teilzunehmen. Im 2. Halbjahr wird eine 15-seitige Facharbeit geschrieben. Zwei Kursnoten sind einbringungspflichtig, darunter der Kurs, in dem die Facharbeit geschrieben worden ist. Thema und Note der Facharbeit erscheinen auf dem Abiturzeugnis.

Die Vorstellung der Seminarfächer sowie den Anmeldebogen kann man hier herunterladen:

Sprechzeiten von Frau Kemmer

Übersicht über die gymnasiale Oberstufe

Qualifikationsphase und Abiturprüfung am Gymnasium Georgianum

Herr Völpel informiert über die gymnasiale Oberstufe

Ziel und Gliederung der gymnasialen Oberstufe

Ziel des Oberstufenunterrichts ist der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife, die berechtigt, den Bildungsweg an einer Hochschule, aber auch in berufsbezogenen Bildungsgängen fortzusetzen. Diesem Ziel entspricht folgende Gliederung der gymnasialen Oberstufe:

Die einjährige Einführungsphase wird überwiegend im Klassenverband geführt. Sie hat die Aufgabe, auf den Unterricht in der Qualifikationsphase vorzubereiten. In allen Fächern wird ein Grundwissen vermittelt, das Wahlentscheidungen (Wahl von Schwerpunktfächern, Abiturprüfungsfächern, weiteren Fächern) ermöglicht. In der zweijährigen Qualifikationsphase tritt an die Stelle des Klassenverbandes ein System von fünf- und dreistündigen Kursen auf der Grundlage von schwerpunktbezogenen Fachkombinationen. Innerhalb von Rahmenvorgaben kann mit der Wahl eines fachbezogenen Schwerpunkts und der Abiturprüfungsfächer die Schullaufbahn individuell gestaltet werden. Um dabei Einseitigkeiten und frühzeitiger Spezialisierung entgegenzuwirken, werden diese Prüfungsfächer durch weitere Fächer ergänzt, in denen Mindestbelegungen erfolgen müssen. Auf diese Weise sollen eine breite und vertiefte Allgemeinbildung sowie die allgemeine Studierfähigkeit gesichert werden.

Alle Regelungen beruhen auf der rechtlichen Grundlage der Oberstufenverordnung vom September 2018 (VO-GO) samt Ergänzender Bestimmungen sowie der neuen Abitur-Prüfungsordnung (AVO-GOBAK). Die wesentlichen Bestimmungen werden im Folgenden dargelegt.

Verweildauer und Leistungsbewertung in der gymnasialen Oberstufe

Der Besuch der gymnasialen Oberstufe dauert im Normalfall drei Schuljahre, mindestens jedoch zwei und höchstens vier Schuljahre. Zur Wiederholung einer nicht bestandenen Abiturprüfung kann die Qualifikationsphase ein weiteres Schuljahr besucht werden. Bei Wiederholung eines Schuljahrgangs der Qualifikationsphase werden die Unterrichtsergebnisse des ersten Durchgangs nicht angerechnet. Am Schulhalbjahresende werden die Leistungen in den Klausuren und die Mitarbeit im Unterricht zusammengefasst und bewertet. Die Mitarbeit im Unterricht kann außer in Beiträgen zum Unterrichtsgespräch in Referaten, Protokollen, besonderen Ausarbeitungen und Ähnlichem bestehen.

Die Noten werden in der Qualifikationsphase in Punkte umgesetzt.

Das Punktesystem:

Sehr gut 15–13 Punkte

Gut 12-10 Punkte

Befriedigend 09-07 Punkte

Ausreichend 06-04 Punkte

Mangelhaft 03-01 Punkte

Ungenügend 00 Punkte

In der Regel ist „glatt ausreichend“=05 Punkte erforderlich, um eine Leistung als erfolgreich absolviert anzusehen. Können die Leistungen nicht beurteilt werden, weil zu häufig gefehlt wurde, oder wird eine Leistung mit „ungenügend“ bewertet, so gilt der Unterricht als mit 0 Punkten abgeschlossen.

Abschlüsse und Berechtigungen

Die allgemeine Hochschulreife

Die Dauer der Schulzeit bis zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife beträgt am Gymnasium jetzt wieder 13 Schuljahre. Die allgemeine Hochschulreife wird durch Unterrichtsleistungen im Verlauf der Qualifikationsphase und Prüfungsleistungen in der Abiturprüfung erworben. Sie berechtigt zum Studium in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland. In einigen Studiengängen (zulassungsbeschränkte Studiengänge) ist die Zulassung von besonderen Voraussetzungen abhängig (z. B. Durchschnittsnoten, Landesquoten, gewichtete Abiturnoten, Aufnahmeverfahren der Hochschulen).

Die Fachhochschulreife

Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann in der gymnasialen Oberstufe erworben werden, und zwar frühestens am Ende des ersten Schuljahres der Qualifikationsphase. Über die Bedingungen im Einzelnen informiert die Schule. Zum Erwerb der vollen Fachhochschulreife ist in Verbindung mit dem schulischen Teil zusätzlich ein mindestens einjähriges berufsbezogenes Praktikum, ein freiwilliges soziales Jahr, Wehr- oder Sozialdienste etc. oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachzuweisen.

Versetzung in die Qualifikationsphase

Am Ende der Einführungsphase entscheidet die Klassenkonferenz über die Versetzung in die Qualifikationsphase. Grundlage der Versetzungsentscheidung sind die Leistungen in den Pflichtfächern. Bei zwei mangelhaften Leistungen (04 Pkt. oder weniger) oder einer ungenügenden Leistung müssen entsprechende bessere Leistungen in anderen Fächern als Ausgleich nachgewiesen werden. Dabei können die Fächer Deutsch, Fremdsprachen und Mathematik nur untereinander ausgeglichen werden. Wer nicht versetzt wird, kann die Einführungsphase einmal wiederholen.

Die Qualifikationsphase

Im 13-jährigen Bildungsweg bilden die Schuljahrgänge 12 und 13 die Qualifikationsphase. Leistungen aus beiden Schuljahrgängen und die Leistungen aus der Abiturprüfung gehen in die Gesamtqualifikation für das Abitur ein. Es werden folgende Unterrichtsfächer unterschieden:

Kernfächer sind die Fächer Deutsch, Fremdsprache und Mathematik;

Schwerpunktfächer sind die beiden den jeweiligen Schwerpunkt kennzeichnenden Fächer;

Ergänzungsfächer sind alle sonstigen Fächer, in denen Mindestbeleg- und Einbringungsverpflichtungen bestehen;

Seminarfach, in dem studien- bzw. berufsvorbereitende Arbeitsmethoden, selbstgesteuertes Lernen sowie fachübergreifendes Arbeiten eingeübt werden;

Wahlfächer sind alle übrigen Fächer, die freiwillig angewählt werden können.

Der Unterricht wird in fünfstündigen Fächern auf erhöhtem Anforderungsniveau und in dreistündigen Fächern auf grundlegendem Anforderungsniveau erteilt.

Unterricht auf erhöhtem Anforderungsniveau, der unter dem Aspekt exemplarisch vertiefter wissenschaftspropädeutischer Bildung in besonderem Maße der allgemeinen Studienvorbereitung dient und in wissenschaftliche Methoden, Fragestellungen und Reflexionen einführen soll, ist auf eine systematische Beschäftigung mit wesentlichen, die Komplexität des Fachgebietes verdeutlichenden Inhalten, Theorien, Modellen und Methoden gerichtet. In ihm sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, über längere Zeiträume selbstständig zu arbeiten.

Unterricht auf grundlegendem Anforderungsniveau dient dazu, unter dem Aspekt wissenschaftspropädeutischer Bildung grundlegende Sachverhalte, Erkenntnisse, Strukturen, Methoden und Verfahrensweisen in einem Fachgebiet zu vermitteln sowie Fähigkeiten zu entwickeln und Fertigkeiten einzuüben.

Aufgabenfelder

In der Qualifikationsphase werden die Fächer mit Ausnahme des Seminarfachs und des Faches Sport einem der untenstehenden drei Aufgabenfelder zugeordnet:

Aufgabenfeld A (sprachlich-literarisch-künstlerisch):

Deutsch, Englisch, Französisch, Latein, Spanisch, Kunst, Musik

Aufgabenfeld B (gesellschaftswissenschaftlich):

Politik-Wirtschaft, Geschichte, Erdkunde, Religion, Werte und Normen

Aufgabenfeld C (mathematisch-naturwissenschaftlich):

Mathematik, Physik, Chemie, Biologie und Informatik

Schwerpunkte in der Qualifikationsphase

In der Qualifikationsphase bildet die Schule fachbezogene Profile, unter denen die Schülerinnen und Schüler ein Profil zu wählen haben. Am Gymnasium Georgianum werden alle fünf Profile, die in Niedersachsen definiert sind, angeboten

  1. Sprachlicher Schwerpunkt: hier sind Deutsch und Englisch oder Latein und Englisch die Schwerpunktfächer;
  2. Naturwissenschaftlicher Schwerpunkt mit Mathematik und Physik oder Biologie und Chemie als Schwerpunktfächer;
  3. Künstlerischer Schwerpunkt mit den Schwerpunktfächern Kunst oder Musik mit Deutsch oder Mathematik;
  4. Gesellschaftswissenschaftlicher Schwerpunkt mit den Schwerpunktfächern Geschichte und Politik-Wirtschaft (hier besteht die Sonderregelung, dass nicht wie in den anderen Schwerpunkten das zweite Schwerpunktfach 2. Prüfungsfach ist, sondern ein Kernfach, das zweite Schwerpunktfach ist P3);
  5. Sportlicher Schwerpunkt mit Sport als erstem Prüfungsfach; als zweites Fach muss eine Naturwissenschaft (BI, CH, PH) gewählt werden. Voraussetzung für die Aufnahme sind eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (VO-GO §11, (7) Satz1) sowie die Teilnahme an einem Halbjahr Unterricht in Sporttheorie in der Einführungsphase.

Zu beachten ist, dass jeder Schüler in der Qualifikationsphase im Durchschnitt 32 Wochenstunden zu belegen hat.

Prüfungsfächer und Prüfungsfachkombinationen

Aus dem Angebot der Schule sind fünf Fächer als Prüfungsfächer zu wählen, und zwar drei fünfstündige Fächer (erstes bis drittes Prüfungsfach) auf erhöhtem Anforderungsniveau und zwei weitere dreistündige Fächer (viertes und fünftes Prüfungsfach) auf grundlegendem Anforderungsniveau. Die Prüfungsfächer sind vor Eintritt in die Qualifikationsphase zu wählen.

Mit den fünf Prüfungsfächern müssen alle Aufgabenfelder erfasst sowie zwei der Fächer Deutsch, Fremdsprache oder Mathematik und drei Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau, darunter die beiden Schwerpunktfächer.

Als Prüfungsfächer können nur Fächer gewählt werden, die in der Einführungsphase mindestens ein Schulhalbjahr, bei Fremdsprachen ein ganzes Schuljahr lang belegt worden sind. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Prüfungsfach oder auf eine bestimmte Prüfungsfachkombination besteht nicht.

Fremdsprachenbedingungen

Zunächst eine wichtige Unterscheidung: Als weitergeführte Fremdsprachen werden die Fremdsprachen bezeichnet, in denen im Sekundarbereich I an versetzungswirksamem Unterricht (Pflicht- oder Wahlpflichtunterricht) teilgenommen wurde.

Eine Fremdsprache, die im wahlfreien Unterricht im Sekundarbereich I erlernt worden ist, gilt nur dann als weitergeführte Fremdsprache, wenn am Ende des 10. Schuljahres mindestens die Note ausreichend erreicht worden ist. Eine Fremdsprache, an der nur in Arbeitsgemeinschaften teilgenommen wurde, gilt nicht als weitergeführte Fremdsprache.

Außerhalb des Sprachenprofils muss in der Qualifikationsphase mindestens eine Fremdsprache durchgehend belegt werden. Die Fremdsprachenbedingungen können mit den in der Einführungsphase betriebenen Fremdsprachen erfüllt werden.

Gesamtqualifikation und Abiturprüfung

Aus den Leistungen in den Prüfungs- und weiteren Pflichtfächern der Qualifikationsphase und aus den Leistungen in der Abiturprüfung wird durch Addition der Notenpunkte eine Gesamtpunktzahl ermittelt, die Gesamtqualifikation. Unter den einzubringenden Fachleistungen aus der Qualifikationsphase darf keine Leistung mit 0 Punkten bewertet worden sein.

Einbringungsverpflichtung

Fächer Anzahl der Schulhalbjahresergebnisse (Noten)

Deutsch 4

Fremdsprache 4

Weitere Fremdsprache 4 nur im sprachlichen Schwerpunkt

Kunst oder Musik 2 – 4 wenn Prüfungsfach

Politik-Wirtschaft 2 – 4 wenn Prüfungsfach

Geschichte 2 – 4 wenn Prüfungsfach

Religion o. Werte und Normen 2 – 4 wenn Prüfungsfach

Mathematik 4

Naturwissenschaft 4

Weitere Naturwissenschaft 4 nur im naturwissenschaftlichen Schwerpunkt

Die Gesamtqualifikation wird wie folgt gebildet:

Block I (Mindestpunktzahl 200)

Insgesamt 32 bis 36 Halbjahresergebnisse:

die 8 Halbjahresergebnisse von P1 und P2 in zweifacher Wertung sowie 24 bis 28 Halbjahresergebnisse, darunter die 12 Halbjahresergebnisse von P3, P4 und P5, in einfacher Wertung.

Bei der Einbringung von 32, 33, 34 Ergebnissen dürfen höchstens 6 Wertungen, bei 35 und 36 Ergebnissen höchstens 7 Wertungen mit weniger als 05 Punkten (Unterkurse) auftauchen; dabei insgesamt jeweils 3 Wertungen unter 05 Punkten bei P1, P2, P3.

Block II (Mindestpunktzahl 100)

Die Prüfungsergebnisse in den 5 Prüfungsfächern in vierfacher Wertung dabei 3 Prüfungsfächer mit mindestens 20 Punkten

Zur Zulassung zur Abiturprüfung müssen in Block I mindestens 200 Punkte erreicht werden. Die Abiturprüfung ist bestanden, wenn im Block II mindestens 100 Punkte erreicht werden, insgesamt also mindestens 300 Punkte. Das entspricht einem Durchschnitt von ausreichenden Leistungen (05 Punkte) in den eingebrachten Schulhalbjahresergebnissen.

Abiturprüfung

Die Abiturprüfung findet in den fünf Prüfungsfächern statt: im ersten bis vierten Prüfungsfach schriftlich und im fünften Prüfungsfach mündlich. Wer die Abiturprüfung nicht bestanden hat, kann sie in der Regel einmal wiederholen.

Ist Sport Prüfungsfach setzt sich die Prüfung aus einem fachpraktischen sowie einem mündlichen Prüfungsteil zusammen. Diese werden im Verhältnis 1:1 gewichtet.

Fachhochschulreife

Die Fachhochschulreife wird in der gymnasialen Oberstufe erworben mit den Leistungen aus zwei zeitlich aufeinander folgenden Schulhalbjahren in der Qualifikationsphase und dem Nachweis eines mindestens einjährigen berufsbezogenem Praktikums oder einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung.

Bei dem Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife durch die Leistungen in zwei zeitlich aufeinander folgenden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase sind folgende Leistungen zu erbringen:

  1. im ersten und zweiten schriftlichen Prüfungsfach insgesamt mindestens 40 Punkte in zweifacher Wertung und
  2. in den Schulhalbjahresergebnissen im dritten Prüfungsfach sowie in weiteren neun Schulhalbjahresergebnissen insgesamt mindestens 55 Punkte in einfacher Wertung.

In mindestens 11 dieser 15 Schulhalbjahresergebnisse müssen jeweils mindestens 05 Punkte in einfacher Wertung erreicht worden sein, darunter mindestens zwei der Schulhalbjahresergebnisse im ersten und zweiten Prüfungsfach.

Unter den insgesamt 15 Schulhalbjahresergebnissen müssen je zwei in Deutsch, in derselben Fremdsprache, in Geschichte oder einem anderen gesellschaftswissenschaftlichen Fach, in Mathematik und in derselben Naturwissenschaft sein.