iPads

Digitales Lernen am GEO

Digitales Lernen und Arbeiten ist am Georgianum Alltag. Dafür arbeiten wir in nahezu allen Jahrgängen verpflichtend mit iPads als digitales Arbeitsgerät. Auf diese Weise lernen unsere Schülerinnen und Schüler früh einen verantwortungsvollen Umgang mit der Nutzung technischer Hilfsmittel.

Für den Einsatz im Unterricht ist es erforderlich, dass die Geräte administriert werden, sodass sie in unserem schulischen MDM eingepflegt sein müssen.

Dafür muss das Gerät zwingend über eine sogenannte DEP-Funktion verfügen, welche ein herkömmlich gekauftes Gerät in der Regel nicht besitzt. Daher bieten wir an, das iPad über ein schulisches Bestellportal anzuschaffen, allerdings gibt es auch andere Alternativen. Ein privat angeschafftes Gerät kann mit der DEP-Funktion nachgerüstet werden oder es gibt ggf. auch die Möglichkeit, ein Leihgerät über die Schule zu erhalten.

Informationen für die einzelnen Jahrgänge - Schuljahr 2026/27

Jahrgänge 5/6

Analoges Arbeiten: Ein iPad ist nicht erlaubt.

Jahrgang 7

Alle Schülerinnen und Schüler erhalten zum Ende des 6. Jahrgangs kostenfrei ein iPad (11. Generation) auf Leihbasis.

Jahrgänge 8/9

Private iPads sind verpflichtend eingeführt.

Wenn bereits ein iPad (9. /10. oder 11. Generation) vorhanden ist, kann dieses mit der DEP-Funktion nachgerüstet werden (3) (manuelle Geräteregistrierung). Dafür muss das Gerät zunächst zurückgesetzt werden und dann zur manuellen Geräteregistrierung eingeschickt werden. Es fallen Kosten an. Der Ablauf kann ca. 3 bis 4 Wochen dauern. In dieser Zeit kann kostenfrei ein Gerät von der Schule geliehen werden.

Über ein schulisches Bestellportal (2) kann ein iPad der 11. Generation mit Hülle und verpflichtender Versicherung bestellt werden. Die DEP-Funktion ist integriert. In der Ausführung gibt es Wahlmöglichkeiten. Auch weiteres Zubehör ist bestellbar. Bis zur Zeit der Auslieferung kann kostenfrei ein Gerät von der Schule geliehen werden (5), (6).

Falls soziale Kriterien vorliegen, sodass ein eigener Kauf nicht in Frage kommt, kann ein Leihgerät der Schule kostenfrei beantragt werden (4). Die Schule entscheidet aufgrund der vorliegenden Kriterien. Es wird mit der Schule ein Leihvertrag (5) abgeschlossen. Die Haftung für das Leih-iPad übernehmen die Eltern (6).

Jahrgänge 10-13

Private iPads sind verpflichtend eingeführt.

Wenn bereits ein iPad (9. /10. oder 11. Generation), iPad Air oder iPad Pro vorhanden ist, kann dieses mit der DEP-Funktion nachgerüstet werden (3) (manuelle Geräteregistrierung). Dafür muss das Gerät zunächst zurückgesetzt werden und dann zur manuellen Geräteregistrierung eingeschickt werden. Es fallen Kosten an. Der Ablauf kann ca. 3 bis 4 Wochen dauern. In dieser Zeit kann kostenfrei ein Gerät von der Schule geliehen werden.

Über ein schulisches Bestellportal (2) kann ein iPad bestellt werden. Zur Wahl stehen ein iPad (11. Generation), ein iPad Air oder ein iPad Pro. Wahlweise kann eine Versicherung hinzugewählt werden. Die DEP-Funktion ist integriert. In der Ausführung gibt es Wahlmöglichkeiten. Auch weiteres Zubehör ist bestellbar. Bis zur Zeit der Auslieferung kann kostenfrei ein Gerät von der Schule geliehen werden (5), (6).

Falls soziale Kriterien vorliegen, sodass ein eigener Kauf nicht in Frage kommt, kann ein Leihgerät der Schule kostenfrei beantragt werden (4). Die Schule entscheidet aufgrund der vorliegenden Kriterien. Es wird mit der Schule ein Leihvertrag (5) abgeschlossen. Die Haftung für das Leih-iPad übernehmen die Eltern (6).

Weitere Hinweise zur Bestellung eines iPads gibt es hier:

https://convergetp.de/partner/apple/services/finanzierung/

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Deine Ansprechpartnerin

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Ingrid Helming