FAQ – Fragen und Antworten – zur Tableteinführung und Tabletnutzung

Gymnasium Georgianum

Stand 03/2022

Nachdem die SchülerInnen des 5. Jahrgangs gut an unserer Schule angekommen sind, wird jeweils im Zeitraum um die Osterferien herum, die Arbeit mit Tablets im 5. Jahrgang eingeführt. Die Eltern schaffen in einem gemeinsamen Bestellprozess, der eng von der Schule begleitet wird, die iPads an. Eine solche Sammelbestellung ist zwingend nötig, da die Geräte sogenannte DEP-Geräte sein müssen. Dies ist eine Zusatzfunktion, die es erlaubt, sie in unserem MDM einzupflegen und zu administrieren.

Eine Verwendung von selbst angeschafften iPads ist nicht möglich.

Derzeit ist aufsteigend der 6. Jahrgang mit elternfinanzierten iPads ausgestattet und die Ausstattung des derzeitigen 5. Jahrgangs befindet sich im Bestellprozess. In den höheren Jahrgängen der Sekundarstufe I sind keine iPads eingeführt und eine Verwendung ist demnach nicht erlaubt.

Medienbildungskonzept

Warum werden die Geräte in Jahrgang 5 eingeführt?

  • Die Erfahrungen aus dem „homeschooling“ haben gezeigt, dass insbesondere die jüngeren Jahrgänge Anleitung und Übung benötigen, Aufgaben digital einzusehen, diese zu bearbeiten und digital wieder abzugeben.
  • Die digitalen Fähigkeiten sollen von Anfang an – auch für das „homeschooling“ – intensiver geschult werden.
  • Arbeits- und Kommunikationsroutinen, die die Schule und die digitale Welt verlangt, müssen früh etabliert werden.
  • Dabei sehen wir es als die zentrale Aufgabe der Schule im Rahmen des Medienbildungskonzeptes an, den Weg in und Umgang mit der digitalen Welt pädagogisch zu begleiten, und zwar von Anfang an.
  • Dies kann nur mit einem einheitlichen Gerät für alle gelingen, damit die fachlichen Inhalte, die vermittelt werden müssen, weiterhin im Vordergrund stehen können und weniger Zeit für technische Fragen verwendet werden muss.
  • Das grundlegende Prinzip der Chancengleichheit lässt sich besser gewährleisten, wenn alle Kinder gleiche technische Voraussetzungen haben.
  • Befördert durch die Pandemie arbeiten auch die Grundschulen mit digitalen Endgeräten, daher wird hier direkt angeknüpft.
  • Insgesamt sei auf die Vorträge der beiden Elternabende zum Medienbildungskonzept verwiesen.

Digitalpakt

Warum kommt aus dem Digitalpakt kein Geld bei unseren Kindern an? Warum können die Kinder keine Tablets erhalten, die vom Digitalpakt finanziert werden?

  • Das Gymnasium Georgianum gehört zu den Schulen in Deutschland, die bereits die Gelder aus dem Digitalpakt abgerufen haben. Davon wurde das schulische WLAN teilweise ausgebaut, die Präsentationstechnik in nahezu allen Räumen installiert, der 500 Mbit-Glasfaseranschluss realisiert und auch der Server für das IServ erneuert. Nun folgt im Zeitraum von Ostern bis Weihnachten diesen Jahres 2022 eine größere Baumaßnahme, die darauf abzielt, die digitale Infrastruktur der Schule für die Zukunft zu stärken. Hier werden erneut 450.000 € aus dem DigitalPakt Schule in das Schulgebäude investiert.
  • Die schon bestehende Präsentationstechnik erlaubt es den LehrerInnen in Verbindung mit den kürzlich vom Bund zur Verfügung gestellten Dienst-iPads den Unterricht digital zu gestalten. Zudem stehen der Schule nunmehr 4 Tabletkoffer mit jeweils 16 Tablets für den unterrichtlichen Einsatz für die Schulklassen in allen Jahrgängen zur Verfügung.
  • Diese Gelder sind also schon bei den Schülerinnen und Schülern angekommen, da diese sich schon im täglichen unterrichtlichen Einsatz befinden.
  • Mit einem eigenen digitalen Gerät zu arbeiten ist aber viel intensiver und nachhaltiger, so dass es langfristig unser Ziel ist, dass alle SchülerInnen ein eigenes Gerät haben sollten. Das Land hat entschieden, dass Geräte, die sich im Eigentum der Kinder bzw. der Eltern befinden, auch elternfinanziert sein sollen.
  • Wir wollen ausdrücklich, dass das Tablet sowohl in der Schule im Unterricht als auch zu Hause von den SchülerInnen, zum Beispiel für Hausaufgaben oder ggf. beim „homeschooling“, genutzt wird. Dadurch wird auch eine private Nutzung ermöglicht.

Wahl des iPads

Warum ist die Wahl auf das iPad gefallen? Es gibt doch auch weitere Hersteller auf dem Markt.

  • Seit nunmehr einigen Jahren beschäftigen wir uns im Arbeitskreis Digitalisierung mit dem Thema der Einführung von digitalen Endgeräten. Aus Erfahrungen von anderen Schulen heraus, hat sich frühzeitig gezeigt, dass ein einheitliches Gerät sinnvoll und praktikabel ist, zumal dann die Lehrkraft wirklich Hilfestellung leisten kann, da sie selbst dieses verwendet. 
  • Apple bietet mit dem School-Manager eine Plattform für Schulen, in die die Angebote für Geräteverwaltung (DEP) und App-Lizensierung integriert sind. Über dieses Portal können die Informationen mit dem MDM-System unserer Schule verknüpft werden, und die Administration der Geräte und der App-Lizenzen der Schule werden enorm vereinfacht.
  • Das ausgewählte Schülergerät, das iPad, ist unter allen Tablet-Geräten des Herstellers apple das mit Abstand günstigste. Es wurde speziell für den schulischen Markt konzipiert.
  • Seit nunmehr drei Jahren arbeitet das Kollegium bereits im Unterricht mit iPads und konnte unterrichtliche Erfahrungen sammeln. Diese werden nun intensiviert, da nun alle Kolleginnen und Kollegen über ein eigenes Dienst-iPad verfügen.

Warum sind Android-Geräte (aktuell) nur eingeschränkt für den schulischen Einsatz geeignet?

  • Dies liegt vornehmlich in der Heterogenität der Hardware, da diese keine einheitliche Benutzeroberfläche liefern. Android-Betriebssysteme sind nicht gleich, auch hier wären einheitliche Geräte notwendig, welches das iOS-System allerdings liefert.
  • Im Gegensatz zu iOS sind die Einstellungsmöglichkeiten gering (Nutzung der Tablets in der Schule, Einstellen des Prüfungsmodus innerhalb einer Klassenarbeit, Aufspielen von Apps etc.) – dies ist für uns als Schule jedoch zwingend notwendig.
  • Android-Geräte liefern keine verlässlichen Updatezyklen der Hersteller. Apple allerdings liefert für Endgeräte gesichert fünf Jahre Updates (Sicherheitsupdates).
  • Es besteht ein geringeres Angebot an hochwertigen Apps für den Bildungsbereich als bei iOS.
  • Die in der Schule vorhandene Infrastruktur mit z.B. Apple-TV-Geräten zur Präsentation von Inhalten lässt eine einfache Integration neuer iPads zu.
  • Da auch die LehrerInnen mit iPads arbeiten, können viele auch detaillierte Fragen aufgrund eigener Erfahrungen sinnvoll beantwortet werden

Einsatz in der Schule

Wie oft und in welcher Form wird das iPad in der Schule genutzt?

  • Da das Gerät als schulisches Arbeits- und Hilfsmittel dienen soll, werden die Kinder es täglich mit zur Schule bringen.
  • Anfangs im Jahrgang 5 und 6 wird der Einsatz des Gerätes im Unterricht nicht durchgängig erfolgen, sondern immer zeitlich begrenzt und individuell.
  • Für die Fächer Deutsch, Englich und Mathematik erhalten die SchülerInnen der Jahrgänge mit elternfinanzierten Geräten von der Schule kostenfreie Codes für die eingeführten Schulbücher, und können damit diese digitalen Schulbücher sowohl in der Schule als auch zu Hause nutzen. So erübrigt sich das Mitführen der analogen Bücher für diese drei Fächer auf dem Schulweg und der Schulranzen wird leichter.
  • Mithilfe des Apple-TV können sowohl die Schülerinnen und Schüler als auch die LehrerInnen Bildschirminhalte auf der Präsentationsfläche im Klassenraum schnell und einfach präsentieren. Dies können zum Beispiel Fotos von Hausaufgaben sein, die angefertigt wurden und besprochen werden.
  • Es findet Einsatz in den überfachlichen Unterrichtsstunden mit dem Thema „Medienbildung“. Zudem gibt es Medienbildungstage, an denen den Schülerinnen und Schülern die Bedienung der Geräte und andere wichtige Aspekte der Medienbildung vermittelt wird. Es soll aber auch immer mehr Einsatz im Fachunterricht finden, indem es als Werkzeug dient. Darüber hinaus sollen täglich und in den unterschiedlichen Unterrichtsstunden Arbeitsschritte wie das Visualisieren oder Sichern von Arbeitsergebnissen mit dem Gerät geübt werden.
  • Vorrangiges Ziel in der Anfangsphase soll es zudem sein, die Module von IServ einzuüben, beispielsweise Dateien aufzurufen und abzuspeichern, gemeinsam Texte zu verfassen oder das Aufgabenmodul anzuwenden.
  • Digitale Lernapps, wie zum Beispiel die App ANTON, können zu Übungszwecken eingesetzt werden.
  • Wir machen immer mehr die Erfahrung, dass die Schülerinnen und Schüler das Gerät als schulisches Hilfsmittel begreifen. Inwieweit die Familien es im privaten Bereich verwenden, liegt in deren eigener, pädagogischer Verantwortung. 
  • Jede Lehrperson entscheidet eigenständig über Art und Umfang des Einsatzes im eigenen Fachunterricht.
  • Die Digitalisierung in der Schule ist ein Transformationsprozess. Gemeint ist damit, dass die SchülerInnen mit den Lehrkräften gemeinsam lernen, die digitale Welt geeignet zu nutzen und ihr vor allen Dingen auch kritisch zu begegnen. Die Rolle der Lehrkräfte wandelt sich durch den Tablet-Einsatz, von der präsentierenden Lehrerrolle hin zur Unterstützerrolle. Dies bewirkt auf Seiten der SchülerInnen mehr eigenständiges und selbständiges Lernen.

Datenschutz

Wie sind die privaten Daten, die mit dem Gerät eingesehen werden können, in der Schule geschützt?

  • Im schulischen Tagesablauf, insbesondere im Unterricht, ist es für die Schule und für die Lehrkräfte wichtig, dass pädagogische Einschränkungen beim Schülergerät vorgenommen werden können. Beispielsweise sollten nicht schulisch relevante Spiele oder private Messengerdienste nicht für die SchülerInnen verwendbar sein, um Ablenkungen vom Unterrichtsgeschehen erst gar nicht aufkommen zu lassen. Durch das schulische MDM (mobilde device management) kann dies gewährleistet werden.
  • Sobald die Schülerin/der Schüler das Schulgelände betritt, loggt sich das iPad automatisch in das schulische WLAN ein.
  • Die Schule kann innerhalb der Administration über das MDM vorgeben, welche Apps sich mindestens auf dem Tablet befinden sollen und kann diese pushen, also automatisch installieren. Die Lehrkraft entscheidet zusätzlich innerhalb jeder Unterrichtsstunde, welche schulischen Apps genutzt werden sollen und blendet die übrigen aus, unter anderem alle Apps, die privat sind.
  • Die schuleigene Firewall unterbindet das Besuchen von jugendgefährdenden Internetseiten. Die Verwendung von Siri wird grundsätzlich nicht durch die Administration ermöglicht, ebenso wie die automatische Rechtschreibprüfung.
  • Eine Einsichtnahme durch die Schule auf private Daten auf dem Gerät (lokal) oder in einer privaten Cloud, wie beispielsweise Fotos, ist niemals möglich.
  • Die Schule kann keine privaten Passwörter auslesen.
  • Die SchülerInnen werden dazu angehalten und lernen, ihre schulischen Dateien in ihrem persönlichen Ordner auf der schuleigenen Plattform IServ abzuspeichern. Somit dient die Plattform IServ als schulischer Cloudspeicher auf den in der Schule aber auch von Zuhause zugegriffen werden kann.

Versicherung

Wie greift der Versicherungsschutz? Ist das Tablet auf dem Schulweg und bei Diebstahl abgesichert?

  • aus: SchoolProtect24/36/48/60-Bedingungen (Versicherungsbedingungen)

„b) Ab Vertragsbeginn besteht bei allen Vertragslaufzeiten Geräteschutz bei Zerstörung oder Beschädigung der geschützten Sachen durch Fall-/Sturzschäden, Wasser-/Feuchtigkeitsschäden, unsachgemäße Handhabung, Blitzschlag, Implosion/ Explosion und Elektronikschäden.c) Raub und Einbruchdiebstahl, auch aus einem verschlossenen Kraftfahrzeug, für die Ersatzbeschaffung, maximal jedoch den Zeitwert des geschützten Gerätes im Zeitpunkt des Schadeneintritts.“

  • Es besteht eine 2-jährige + 12-monatige Gewährleistung auf Material-, Konstruktions- und Fabrikationsfehler vom Hersteller. 
  • Die Versicherung deckt zusätzlich von Anfang an eine Reparaturkostenübernahme bei Gerätedefekten ab, die nicht durch die Gewährleistung abgedeckt sind, also unsachgemäße Handhabung, Fall-/Sturzschäden, Wasser-/Feuchteschäden, Elektronikschäden, Blitzschäden, für die Dauer von 60 Monaten. Wenn der Schüler/die Schülerin also das Tablet unachtsam vom Tisch fallen lässt und das Display einen Sprung hat, wird es repariert oder ersetzt, ohne Selbstbeteiligung. 
  • Der Versicherungsvertrag wird zwischen Eltern und GfdB geschlossen. Versicherungsfälle sind somit direkt mit der GfdB zu klären. Bei Bedarf kann für den Reparaturzeitraum ein Leihgerät von der Schule zur Verfügung gestellt werden.
  • Unsere derzeitige Erfahrung zeigt, dass die Verpflichtung eine solche Versicherung abzuschließen, absolut sinnvoll ist und wird vom Landkreis Emsland ausdrücklich angeraten, damit alle Schüler immer ein funktionierendes Gerät bis in den 10. Jahrgang hinein parat haben.
  • Die Versicherung greift unabhängig vom Schadensort (Schule, Schulweg, Zuhause) und von Kaufbeginn (Auslieferungstermin) an.
  • Der Diebstahl eines iPads lohnt sich nicht, denn ein Finder kann mit dem Gerät, welches sich im Sperrzustand befindet, nichts anfangen. Zudem haben die Eltern die Möglichkeit, ihr eigenes Gerät zu orten, wofür folgende Internetseite Hilfestellung bietet: https://support.apple.com/de-de/HT210515. Wird die Schuladministration bei Verlust eines iPads unverzüglich informiert, so kann auch schulseitig frühzeitig mit der Ortung begonnen werden. Je früher, desto besser.
  • Es bestehen keine Überlegungen, kostenlose Schließfächer in der Schule zur Verfügung zu stellen. Es besteht aber die Möglichkeit, ein Schließfach kostenpflichtig zu mieten.
  • Es gilt die grundsätzliche Regel, dass alle SchülerInnen ihre selbstfinanzierten Geräte immer in der Schultasche aufbewahren müssen. Sie dürfen sie nur aus der Schultasche nehmen, wenn die Lehrkraft es im Unterricht ausdrücklich erlaubt.
  • Zu den großen Pausen hin sind die Klassenräume abgeschlossen, so dass in diesen Pausenzeiten die Tablets sicher verwahrt sind. Findet nach der Pause ein Raumwechsel statt, organisiert die Klasse einen wechselnden Dienst von zwei SchülerInnen, die in der Pausenzeit bei den Schultaschen bleibt.
  • Grundsätzlich wird den SchülerInnen in der Schule beigebracht, sorgfältig und umsichtig mit den iPads umzugehen. Die Eltern sollten diesen Gesichtspunkt im häuslichen Umfeld pädagogisch mittragen.

Schutzhülle

Warum muss man verpflichtend eine bestimmte Hülle kaufen und kann nicht eine günstigere, auf dem Markt erhältliche erwerben?

  • Die Versicherung schreibt vor, dass eine robuste Schutzhülle zu verwenden ist. Und da sie auch den Nachweis dafür fordert, muss die Hülle über die GfdB bei der Gesamtbestellung erworben werden. 
  • Lehrer und Lehrerinnen sowie Eltern haben Bedenken geäußert, ob die Schüler sorgsam mit dem Gerät umgehen können. Aus dieser Überlegung heraus, wurde ein Case ausgewählt, das guten Schutz bietet. Zusätzlich sind die Geräte in der Schultasche bzw. im Schulrucksack innerhalb des mittlerweile standardmäßig eingefügten Laptopfaches am Rückenteil jeder Schultasche gut aufbewahrt.
  • Insgesamt wird dadurch zusätzlich sichergestellt, dass das iPad immer im Unterricht verfügbar ist.
  • Eine gleiche Hülle entspricht unserem Gleichheitsgrundsatz. Privat gekaufte Hüllen sind nicht erlaubt.

Pencil und Tastatur

Wie ist es mit der Verwendung eines Pencil oder einer Tastatur?

  • In Jahrgang 5 und 6 sollen die SchülerInnen noch handschriftlich üben und trainieren, wie eine analoge Mappe zu führen ist. Daher wird kein Pencil und auch keine Tastatur benötigt. Es gilt somit nach dem Gleichheitsgrundsatz, dass, falls vorhanden, diese beiden Gerätschaften nicht mit in die Schule gebracht werden dürfen und zu Hause verbleiben sollen. Es bleibt den Eltern frei, sich für den privaten Gebrauch Pencil oder Tastatur anzuschaffen.
  • Erst im Jahrgang 7 wird der Pencil voraussichtlich eingeführt, da ab dem Zeitpunkt die SchülerInnen lernen sollen, eine digitale Mappe zu führen.
  • Ab wann eine Tastatur verwendet werden darf, ist derzeit noch nicht entschieden.

Private Nutzung

Wie darf das Kind das iPad privat nutzen?

  • Grundsätzlich dürfen die SchülerInnen mit dem iPad privat alles tun, was die Eltern erlauben. Es liegt in ihrer Verantwortung, einen sinnvollen Umgang im privaten Bereich zu definieren und zu begleiten.
  • Die Schule wird keine Apple-ID für die SchülerInnen anlegen. Die Nutzung einer privaten Apple-ID steht den SchülerInnen somit frei, wenn die Eltern diese für das Kind einrichten.
  • Über das Familiensetup von Apple lässt sich die Nutzung des iPads sinnvoll einschränken. Mehr Informationen finden sich unter https://support.apple.com/de-de/HT201304. Dabei ist darauf zu achten, dass bei der Einrichtung bitte keine Einschränkungen für schulische Apps festgelegt werden. Diese Einschränkungen bestehen dann auch in der Schule.
  • Bei der privaten Nutzung und insbesondere bei der Installation privater Apps ist zwingend darauf zu achten, genügend Speicherplatz für schulische Zwecke freizuhalten.

Erstellt vom AK Digitalisierung des Gymnasium Georgianum, Stand 15.03.2022

Der Text steht auch zum Download als PDF zur Verfügung: