Kategorie-Archiv: Informationen für Oberstufenschüler

Informationsveranstaltung zur gymnasialen Oberstufe für Schülerinnen und Schüler des Jg. 10 (externe und interne)

Gymnasium Georgianum

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte unserer Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 10,

in den nächsten Tagen wird unser Oberstufenkoordinator, Herr StD Völpel, unsere Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 10 über die Organisation und Inhalte der Einführungsphase (Jg.11) informieren und darüber hinaus einen Überblick über die Angebote der Qualifikationsphase an unserem Gymnasium geben. 

Auch wenn im Moment noch unklar ist, in welcher Form wir diese Informationen auch an Sie weitergeben können, haben wir dennoch einen Termin angesetzt, an dem dies geschehen kann, nämlich

Donnerstag, den 13. Januar 2022 um 19.00 Uhr. 

Zurzeit planen wir noch eine Präsenzveranstaltung in unserer Aula unter den Bedingungen der 2G+ Regelung. Möglicherweise werden wir bis dahin aber geänderte Vorgaben haben. Sollte dies der Fall sein, werden wir Sie im Vorfeld der Veranstaltung informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Heuer

Möglichkeit einer freiwilligen Wiederholung der Einführungsphase

Gymnasium Georgianum

Liebe Schülerinnen und Schüler der 11. Klassen, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

aus dem Kultusministerium erreichte uns folgende Nachricht:

Auf Antrag können Schülerinnen und Schüler die Einführungsphase (Jahrgang 11) im kommenden Schuljahr freiwillig wiederholen. Dieses freiwillige Wiederholungsjahr wird nicht auf die Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe angerechnet. 

Zum Hintergrund: Laut Oberstufenverordnung darf man in den Jahrgängen 11 – 13 im Regelfalle nur einmal ein Schuljahr wiederholen, d.h. die maximale Verweildauer in der Oberstufe beläuft sich normalerweise auf vier Jahre. 
Auf Grund des aktuellen Erlasses dürfen Schülerinnen und Schüler des jetzigen Jahrgangs 11, die diesen Jahrgang auf Antrag freiwillig wiederholen, somit sogar maximal fünf Jahre in der Oberstufe verweilen.

Der Antrag zur freiwilligen Wiederholung der 11. Klasse muss bis zum 11. Juni 2021 bei der Schule gestellt sein. Antragsberechtigt sind die Erziehungsberechtigten und die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler.

Schülerinnen und Schüler, die erwägen, einen solchen Antrag zu stellen, mögen sich vorher bitte gut mit der Klassenleitung und/oder dem Oberstufenkoordinator beraten.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Heuer