Informationen zum Wiederanlaufen des Schulbetriebs

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

mit diesem Schreiben informieren wir Sie und euch über unseren Schulbetrieb, wie wir ihn von den Oster- bis zu den Sommerferien auf Grundlage der aktuellen Erlasse, Verfügungen und Verordnungen gestalten. Da, wo die Vorgaben Interpretationsspielräume lassen, haben wir in Rücksprache mit der NLSCHB schulinterne Regelungen herbeigeführt. Die mit diesem Schreiben veröffentlichten Informationen stellen den Sachstand am 22.04.2020 dar. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass sich ständig neue Entwicklungen ergeben, so dass auch unsere Verfahrensweisen stetig weiterentwickelt werden müssen. Wir werden Sie über unsere Homepage kontinuierlich auf dem Laufenden halten.

Die Überlegungen in der Schulleitung haben gezeigt, wie vielfältig und komplex die Fragestellungen oftmals sind. Vielfach müssen Vor- und Nachteile sehr sorgfältig abgewogen werden. Wir möchten alle sehr bitten, Verständnis für die folgenden Entscheidungen aufzubringen. Es gilt jetzt und weiterhin zusammenzuhalten, geduldig und möglichst gelassen zu bleiben, um die Herausforderungen der kommenden Wochen gemeinsam zu meistern. Mit gegenseitigem Verständnis und Wohlwollen werden wir die Situation zum Wohle unserer Schülerinnen und Schüler gestalten können. Vielleicht gehen wir dann sogar als gestärkte Schulgemeinschaft aus dieser Krise hervor.

Solltet ihr oder sollten Sie wichtige Rückmeldungen haben oder sollten sich weitergehende Fragen ergeben, wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.

1. Aktuelle Zwischennoten

Das Ministerium hat alle Lehrerinnen und Lehrer im Land Niedersachsen aufgefordert, zum 15.04.2020 Zwischennoten für alle Schülerinnen und Schüler zu ermitteln. Dies sei unter den gegebenen Bedingungen möglich. Alle Lehrerinnen und Lehrer sind dem nachgekommen und haben eine solche Zwischennote eingetragen. Auch die aktuellen AV-/SV-Noten wurden festgelegt. Unseren Schülerinnen und Schüler werden ihre Zwischennoten in der ersten Unterrichtsstunde nach Wiederaufnahme des Unterrichtes bekannt gegeben.

2. Notbetreuung

Die Notbetreuung findet von 8:00 bis 13:00 Uhr in kleinen Gruppen für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 5 bis 8 statt. Sie dient dazu, Kinder und Jugendliche aufzunehmen, von denen mindestens eine erziehungsberechtigte Person in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig ist.

Dazu zählen insbesondere folgende Berufsgruppen:

· Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen und pflegerischen Bereich,

· Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,

· Beschäftigte im Bereich der Polizei, des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes und der Feuerwehr sowie

· Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Weiterhin werden Kinder von Erziehungsberechtigten aufgenommen, von denen eine/r in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig ist oder deren Arbeit von allgemeinem öffentlichem Interesse ist (Gesundheitsbereich, Polizei, Rettungsdienste, Justiz u.Ä). Hierzu zählen seit Ende April auch die Bereiche Energieversorgung (etwa Strom-, Gas-, Kraftstoffversorgung), Wasserversorgung, Ernährung und Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel), Informationstechnik und Telekommunikation (insb. Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze), Finanzen (Bargeldversorgung, Sozialtransfers), Transport und Verkehr (Logistik für die kritische Infrastruktur, ÖPNV), Entsorgung (Müllabfuhr) sowie Medien und Kultur.

Alle anderen Möglichkeiten einer Betreuung müssen aber vor der Inanspruchnahme an unserer Schule ausgeschöpft worden sein.

3. Präsenzzeiten

Das Sekretariat ist von Montag bis Donnerstag bis mindestens 15.00 Uhr besetzt, freitags bis 13.00 Uhr. Auch die Schulleitung ist zumindest zu diesen Zeiten zu sprechen. Rückmeldungen können auch immer über E-Mail gegeben werden.

4. Schulveranstaltungen

Alle Konzerte, Aufführungen, öffentliche Präsentationen, Sportwettbewerbe u.Ä. müssen in diesem Schuljahr entfallen.

5. Wiederanlaufen des Schulbetriebes

Das Wiederanlaufen des Schulbetriebes gestaltet sich auf Grund der landesweiten Vorgaben am Georgianum wie folgt:

Phase A: ab 27.04. und 04.05.: —–

Phase B: ab 11.05.: Jg. 12

ab 18.05.: Jg. 9/10

Phase C: ab Ende Mai: Jg. 7/8/11

ab Anfang Juni: 5/6

(genaue Termine für die Phase C werden noch bekanntgegeben).

6. Hygiene- und Abstandsregeln, Wegführung

Die Schülerinnen und Schüler müssen für den Zeitraum der Schülerbeförderung und für die Pausen einen Mund-Nase-Schutz tragen. Weiterhin müssen alle am Schulbetrieb Beteiligten die Abstandsregeln (mindestens 1,50 Meter) und Hygienevorschriften der Schule einhalten. Die entsprechenden Regeln und Vorschriften werden unmittelbar mit der Wiederaufnahme des Unterrichtes mit den Schülerinnen und Schülern thematisiert. Darüber hinaus hängen sie an allen relevanten Stellen im Schulgebäude aus. In den Klassenräumen finden die Schüler/innen entsprechende Sitzordnungen vor. Das Schulgebäude ist mit Richtungspfeilen und Absperrband versehen, so dass die Wegführungen eindeutig geklärt sind und keine unnötigen persönlichen Begegnungen stattfinden. Ein- und Ausgänge sind als solche ausgeschildert, um Abstände einzuhalten.

Über Aufsichten und Pausenzeiten wird die Schulleitung noch vor Wiederaufnahme des Unterrichtes befinden.

7. Unterrichten in halben Lerngruppen: Jg. 5 – 10

Die Schülerinnen und Schüler werden zunächst umschichtig in halben Lerngruppen unterrichtet. Hierzu legen die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer die jeweiligen Lerngruppen fest. Sollten die Schülerinnen und Schüler unterschiedliche zweite Fremdsprachen lernen, kann dies ein Kriterium für die Einteilung sein, denn dann kann eventuell zumindest eine der beiden Lerngruppen von dem regulären Fachlehrer unterrichtet werden.

Eine Mischung von Schülerinnen und Schülern aus unterschiedlichen Parallelklassen in den Jahrgängen 5 – 10, beispielsweise für den Unterricht in der zweiten Fremdsprache, für den Religionsunterricht oder für den bilingualen Sachfachunterricht ist nicht erlaubt. Die Schüler/innen werden im Klassenverband unterrichtet und erhalten ggf. von ihren regulären Lehrkräften Aufgaben zur selbstständigen Bearbeitung.

Die Klassenlehrer/innen informieren die Fachlehrer/innen und Schüler/innen über die Einteilung.

8. Unterrichten in halben Lerngruppen: Jg. 11

Im Jg. 11 dürfen klassenübergreifende Lerngruppen gebildet werden, vergleichbar dem Kurssystem des Jg. 12.

9. Unterrichten in halben Lerngruppen: Kurse des Jg. 12

Die Kurse der Jahrgangsstufe 12, in denen sich mehr als 16 Teilnehmer/innen finden, werden grundsätzlich ebenfalls im umschichtigen Unterricht beschult. Die Aufteilung nimmt der jeweilige Kursleiter vor und teilt diese den Teilnehmern mit.

Während des Zeitraumes der Phase B (11.05. bis Ende Mai) werden die aufgeteilten Kurse nicht zeitlich umschichtig, sondern zeitgleich in benachbarten Räumen beschult. Da diese Lösung in Phase C (ab Ende Mai) räumlich nicht mehr realisierbar ist, werden die aufgeteilten Lerngruppen dann auch zeitlich umschichtig beschult.

10. Modell des umschichtigen Unterrichtens

Die hälftigen Schülergruppen werden folgendermaßen beschult:

Gruppe A: Mo – Mi – Fr – Wochenende – Di – Do

Gruppe B: Di – Do – Wochenende – Mo – Mi – Fr

11. Lernen zu Hause

Alle Jahrgänge, die nicht in der Schule sind, werden von ihren Lehrkräften für das „Lernen zu Hause“ mit Lernplänen und Aufgaben versorgt. Seit dem 22.04. sind die Aufgaben verpflichtend. Hier können auch Abgabetermine gesetzt werden. Wenn Schülerinnen und Schüler eingeforderte Aufgaben nicht abgeben, wird dieses vom jeweiligen Fachlehrer dokumentiert. Bei Häufungen informieren Fachlehrer/innen die Klassenleitung.

Häusliche Leistungen werden in den Jahrgängen 5- 10 grundsätzlich nicht bewertet.

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang aber, dass von Schülerinnen und Schülern im Rahmen des Lernens zu Hause erkennbar selbstständig erbrachte Leistungen auf deren bzw. dessen Wunsch hin benotet werden.

In den Jahrgängen 11 und 12 können zu Hause erbrachte Leistungen bewertet werden.

In allen Schuljahrgängen (5 – 12), so die Auskunft der NLSCHB, können behutsam und kleinschrittig auch neue Lerninhalte aufgegriffen werden. Allerdings ist zu beachten, dass für die selbstständige Lösung der Aufgaben durch Schülerinnen und Schüler eine Vorbereitung und/oder Nachbereitung mit der Lehrkraft notwendig ist, sobald es sich nicht um reine Übungs- und Wiederholungsaufgaben handelt, sondern neue Lerninhalte vermittelt werden. Der Austausch mit der Lehrkraft ist wesentlicher Bestandteil des häuslichen Arbeitens, um Sicherungen zu schaffen und Hilfestellungen zu leisten.

12. Krankmeldungen von Schülerinnen und Schülern

Die Regelungen zur Krankmeldung von Schülerinnen und Schülern bleiben bestehen, d.h. die Eltern und Erziehungsberechtigten informieren das Sekretariat. Schriftliche Entschuldigungen können bei Wiederaufnahme des Unterrichtes nachgereicht werden. Werden Aufgaben nicht fristgerecht abgegeben, setzt sich die Lehrkraft telefonisch oder digital mit den Schülerinnen und Schülern in Verbindung. Sollten Probleme mit IServ bestehen, geht dies nicht zu Lasten der Schülerinnen und Schüler.

13. Sprechzeiten der Lehrkräfte

Um Schülerinnen und Schüler beim häuslichen Arbeiten zu unterstützen, bieten alle Lehrkräfte regelmäßige telefonische und/oder digitale Sprechzeiten an. Für die allgemeine Kommunikation zwischen Schülern und Lehrkraft bietet sich das Modul „Messenger“ an. Nähere Informationen erteilen die jeweiligen Fach- und Klassenlehrer/innen.

Darüber hinaus sollen die Klassenlehrer/innen in Absprache mit den Fachlehrer/innen möglichst dafür sorgen, dass die Schüler/innen wöchentlich telefonisch oder auf digitalem Wege persönlich kontaktiert werden, soweit die Schülerin bzw. der Schüler in dieser Woche die Schule nicht besucht.

14. Aufgabenstellungen für das Lernen zu Hause

Bei den Aufgabenstellungen werden vorzugsweise die eingeführten Bücher und Arbeitsmaterialien eingesetzt. Der Ausdruck von Arbeitsblättern wird nicht vorausgesetzt.

Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer werden dazu übergehen, möglichst ein einheitliches Verfahren der Aufgabenerstellung und -verteilung anzuwenden, so dass die Situation für die Schülerinnen und Schüler übersichtlich bleibt.

15. Digitale Endgeräte

Sollten sich in einzelnen Familien überhaupt keine digitalen Endgeräte zur Entgegennahme der Aufgaben finden, kann die Schule in beschränktem Umfang ein entsprechendes Gerät bereitstellen. Grundsätzlich reicht auch ein Smartphone zur Entgegennahme der Aufgaben aus und zum Hochladen von Ergebnissen aus.

Schülerinnen und Schüler, die weder auf ein digitales Endgerät zugreifen können noch über WLAN bzw. Internetanschluss verfügen, nehmen an der schulischen Notbetreuung teil.

16. Arbeitszeiten des häuslichen Lernens

Für die tägliche Arbeitszeit gelten folgende Richtwerte:

Jg. 5 – 8: 3 Stunden

Jg. 9 + 10: 4 Stunden

Jg. 11 – 13: 6 Stunden

Die Klassensprecher geben der Klassenleitung regelmäßig eine Rückmeldung, ob die gestellten Aufgaben in Umfang und Anspruch den Vorgaben entsprechen.

17. Festlegen der Kompetenzen und Inhalte für das restliche Schuljahr

Die Fachlehrer/innen überlegen gemeinsam mit den Fachkollegen der Parallelklassen eines Jahrgangs und in Absprache mit der Fachschaftsleitung, welche Inhalte im verbleibenden Schuljahr unterrichtet werden und welche entfallen sollen. Zu beachten ist, dass die Schulbücher am Ende des Schuljahres abgegeben werden müssen.

18. Klassenarbeiten und Klausuren

In den Lerngruppen der Jahrgänge 5 – 10 werden im Regelfalle keine Klassenarbeiten mehr geschrieben, außer in den epochal unterrichteten Fächern, in denen eine schriftliche Arbeit geschrieben werden muss.

Im Jahrgang 11 soll im 2. Schulhalbjahr eine Klausur geschrieben werden. Vorrang in der Terminplanung haben die Epochalfächer. Die Fachlehrer/innen können entscheiden, ob bei organisatorischen Schwierigkeiten anstelle der Klausuren Ersatzleistungen erbracht werden. Möglich sind:

– ein Referat mit Diskussion in der Schule, ggf. in einer Kleingruppe.

– eine Hausaufgabe, die erkennbar selbstständig erstellt wurde. Über Ausnahmegenehmigungen entscheidet die Schulleitung auf Antrag.

In allen Kursen des 12. Jg. muss eine schriftliche Leistung (Klausur) im 2. Kurshalbjahr vorliegen. Herr Völpel erstellt den Klausurplan.

Die Klausuren von geteilten Gruppen werden gemeinsam in entsprechend großen Räumen geschrieben, so dass die Distanzwahrung bestehen bleibt.

19. Sprechprüfungen

Alle Sprechprüfungen in der Sek I entfallen.

20. Gültigkeit

Diese Regelungen wurden am 23.04.2020 verfasst und können ständig aktualisiert werden.

M. Heuer, OStD

Die Informationen stehen auch zum Download als PDF-Datei bereit.