Mund-Nase-Bedeckung; Maskenpausen; Impfnachweise

Liebe Schulgemeinschaft,

da die aktuellen Hygienevorschriften recht vielfältig sind und weil sich einige Regeln gegenüber dem letzten Schuljahr verändert haben, möchte ich hiermit eigens die aktuellen Regelungen zu den drei Themen MNB, Maskenpausen und Impfnachweise mitteilen.

1. MNB

Es ist im Schulgebäude während des Unterrichtes und außerhalb des Unterrichtes grundsätzlich eine medizinische Maske oder FFP-2 Maske zu tragen. Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr können Schülerinnen und Schüler anstelle einer medizinischen Maske eine beliebige andere geeignete textile oder textilähnliche Barriere als MNB tragen. Ab 15 aber müssen alle im Schulgebäude eine medizinische oder FFP-2 Maske tragen.

2. Maskenpausen

Während des Unterrichtes werden Maskenpausen eingerichtet. Die Mund-Nasen-Bedeckung kann in folgenden Fällen vorübergehend abgenommen werden:

a) in angemessenen zeitlichen Abständen, wenn die Räume gelüftet werden und sich die Personen am Sitzplatz befinden. Alles drei muss gleichzeitig gegeben sein. Das bedeutet bei uns: alle 20 Minuten während der Lüftungspause und auch während der 5-Minuten-Pause, wenn also alle Fenster aufstehen und gelüftet wird und wenn man am Sitzplatz bleibt, darf die Maske abgenommen werden.

b) im Schulgebäude beim Essen und Trinken, solange die Personen einen Sitzplatz eingenommen haben und sich innerhalb der eigenen Kohorte aufhalten oder wenn das Abstandsgebot von 1,5 Metern eingehalten wird.

c) Außerdem besteht auf dem Schulgelände im Freien keine Maskenpflicht. Ohne Maske muss zu Mitschülerinnen und Mitschülern anderer Kohorten ein Abstand von 1,5 Metern gehalten werden.

d) Für Klassenarbeiten und Klausuren gilt: Die Maske kann bei Klassenarbeiten und Klausuren abgenommen werden, aber nur, solange sich die Personen 1.) am Sitzplatz befinden und 2.) ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Da dies aber nur in wenigen Unterrichtsräumen möglich sein wird und auf Grund der hohen Anzahl von Klassenarbeiten diese auch im regulären Unterrichtsraum geschrieben werden müssen, wird das notwendige Abstandsgebot von 1,5 Metern im Regelfalle nicht eingehalten werden können.

e) Die Regelungen beim Sportunterricht werden von den Sportlehrerinnen und Sportlehrern mitgeteilt.

Näheres zu den Themen MNB und Maskenpausen, auch zu den Ausnahmen, lässt sich in der Rvfg. 22 des RLSB vom 26.08.2021 nachlesen.

Zur Rundverfügung kommen Sie hier:

https://schulnetzmail.nibis.de/files/e6859cfd5c20297e9120f6b1df5b2d57/2021-08-26_Anlage_zu_Rundverf_gung_22-2021-Formular_-_Antrag_auf_Befreiung_vom_Pr_senzunterricht_im_H_rtefall_f_r_Sch_lerinnen_und_Sch_ler.pdf ( Größe: 72.03 KB )

https://schulnetzmail.nibis.de/files/e6859cfd5c20297e9120f6b1df5b2d57/2021-08-26_Rundverf_gung_RLSB_OS_22-2021.pdf ( Größe: 711.37 KB )

3. Überprüfung der Impfnachweise

Da sich geimpfte Schülerinnen und Schüler nicht mehr testen müssen und weil sie auch bei Quarantänemaßnahmen ausgenommen werden, also weiter zur Schule gehen können, ist es wichtig, die Impfnachweise zu überprüfen. Hier geht es ausschließlich um die Überprüfung des Impf-Standes bzgl. Covid-19. Es geht nicht um andere Impfungen. Es reicht also das Vorzeigen des digitalen Impfnachweises. Sollte ein solcher nicht vorhanden sein und stattdessen ein Impfbuch vorgelegt werden, reicht es aus, den Covid-19 Impfnachweis vorzuzeigen, so wie ihr bisher die Unterschrift eurer Eltern zum Testnachweis vorgelegt habt. Es geht also nicht darum, dass das gesamte Impfbuch überprüft oder eingesammelt wird.

M. Heuer, OStD                                                                     Lingen, 14.09.2021