Schule in Corona-Zeiten 2.0 (SJ 20/21): schulinterne Regelungen am Gymnasium Georgianum

Stand: 01.09.2020

Liebe Schülerinnen und Schüler,

das neue Schuljahr 2020/21 beginnt im „eingeschränkten Regelbetrieb“, dem sogenannten Szenario A. In diesem Schreiben haben wir die Regelungen, die in diesem eingeschränkten Regelbetrieb für unser Gymnasium Georgianum gelten, zusammengefasst. Solltet ihr hierzu Fragen haben, wendet euch bitte an eure Klassenlehrkraft. 

Ob die Regelungen des Szenario A im Laufe der Zeit beibehalten werden können oder ob möglicherweise eine Verschärfung herbeigeführt werden muss, liegt an der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens. Szenario B würde „Schule im Wechselmodell“ bedeuten, wie wir es vor den Sommerferien bereits durchgeführt haben. Szenario C beschreibt „Quarantäne und Shutdown“.

Für einige Fächer, wie z.B. Sport und Musik, gelten weitere Sonderregelungen, über die ihr im Fachunterricht belehrt werdet.

1.     Schulbesuch bei Erkrankung 

In der Zeit der Coronavirus-Pandemie ist es ganz besonders wichtig, die allgemein gültige Regel zu beachten: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.

Abhängig von der Symptomschwere können folgende Fälle unterschieden werden:

  • Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. nur Schnupfen, leichter Husten) kann die Schule besucht werden. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z. B. Heuschnupfen, Pollenallergie).
  • Bei Infekten mit einem ausgeprägtem Krankheitswert (z. B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) muss die Genesung abgewartet werden. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule ohne weitere Auflagen (d. h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist. 

2.     Zutrittsbeschränkungen zur Schule 

Eure Eltern oder Erziehungsberechtigte dürfen euch nicht in das Schulgebäude begleiten. Auch das Abholen innerhalb des Schulgebäudes ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen von dieser Regelung müssen vorher telefonisch im Sekretariat erfragt werden. Sollten eure Erziehungsberechtigten Fragen an eure Lehrkräfte haben, müssen sie diese telefonisch stellen. Eure Eltern rufen dazu im Sekretariat an (Tel.: 0591 / 807 876 – 0) und lassen sich von den Lehrkräften zurückrufen. 

3.     Persönliche Hygiene 

Um eine Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern, sollen die folgenden Maßnahmen eingehalten werden, die auch allgemein empfohlen werden.

Plakat Hygieneregeln

4.     Gründliches Händewaschen

Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden, auch kaltes Wasser ist ausreichend, entscheidend ist der Einsatz von Seife z. B.: 

  • nach Husten oder Niesen 
  • nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln 
  • nach dem erstmaligen Betreten des Schulgebäudes 
  • vor und nach dem Schulsport 
  • vor dem Essen 
  • nach dem Abnehmen eines Mund-Nasen-Schutzes 
  • nach dem Toiletten-Gang. 

Um Hautirritationen und -schädigungen durch das häufigere Händewaschen vorzubeugen, ist eine geeignete Hautpflege sinnvoll, z. B. eine feuchtigkeitsspendende und rückfettende Creme, die nach dem Waschen und bei Bedarf benutzt wird. Die Handcreme kann für den Eigengebrauch von zu Hause mitgebracht werden.

5.     Händedesinfektion

Das Desinfizieren der Hände ist nur dann sinnvoll, wenn

  • ein Händewaschen nicht möglich ist,
  • es zu Kontakt mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem gekommen ist.

Das Desinfektionsmittel muss in die trockene Hand gegeben werden und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände eingerieben werden.

6.     Mund-Nase-Schutz (MNS) in der Schule

Der Mund-Nase-Schutz wird von allen Personen außerhalb der Unterrichtsräume und der Mensa getragen (auch auf den Wegen vom bzw. zum Bus/Gebäude; auch auf den Pausenhöfen). Im Unterrichtsraum kann der MNS abgenommen werden. Hier entfällt auch das Abstandsgebot. Auch in der Mensa kann der MNS abgenommen werden, sobald die Person einen Sitzplatz eingenommen hat,  sodass die Abstandsregel gewahrt bleibt. Da nicht zu überblicken ist, ob zusammensitzende Schüler/innen ein und derselben Kohorte angehören, ist es nicht gestattet, die Stühle eng zusammenzurücken.

Im Unterricht besteht keine Maskenpflicht.

Für Fahrradfahrer gilt: Eine Maske muss getragen werden, sobald das Fahrrad abgestellt wurde. Dementsprechend darf der MNS mittags beim Fahrrad wieder abgenommen werden. 

7.     Kohortenprinzip; kein Abstandsgebot im Unterricht

Grundsätzlich gilt im normalen Unterrichtsbetrieb das sogenannte „Kohortenprinzip“. Im Regelfall bedeutet dies, dass ihr möglichst nur Kontakt zu Schülerinnen und Schülern eures Schuljahrganges habt. Eine Ausnahme bilden hier jahrgangsübergreifende Lerngruppen, wie beispielsweise in der Kursstufe. Eine weitere Ausnahme stellt der Ganztagsbereich dar (siehe Punkt 15). 

Möglich sind damit beispielsweise auch wieder gemischte Lerngruppen, wie z.B. für den Fremdsprachenunterricht, den Religionsunterricht oder den bilingualen Sachfachunterricht.

Um einen weitgehend normalen Unterrichtsbetrieb zu gewährleisten, wird in der Kohorte auch das Abstandsgebot im Unterricht aufgehoben. Dadurch sind z.B. auch Partner- und Gruppenarbeit wieder möglich. 

Zu den Lehrpersonen, pädagogischen Mitarbeitern, Schulbeschäftigten und Besuchern der Schule muss der Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden.  

8.     Gemeinsam genutzte Gegenstände

Von Schülerinnen und Schülern erstellte Arbeits- oder Unterrichtsmaterialien können grundsätzlich auch mit der Hand weitergereicht werden. Gleiches gilt auch für die Rückgabe von Schulbüchern. Gegenstände wie z. B. Trinkbecher, persönliche Arbeitsmaterialien, Stifte dürfen nicht mit anderen Personen geteilt werden.

9.     Verteilen von Lebensmitteln (Geburtstage etc.)

Laut Vorgaben des Hygieneplanes dürfen Lebensmittel an andere, z.B. anlässlich von Geburtstagen, nur als einzeln abgepackte Fertigprodukte verteilt werden.

10.  Lüften

Eine wesentliche Rolle zur Vermeidung einer Ansteckung spielt das Lüften. Die Unterrichtsräume müssen in jeder Stunde gut gelüftet werden (Stoßlüftung durch alle Fenster, mindestens alle 45 Minuten für 3 Minuten, Fenster und Türen möglichst weit auf). Der Ordnungsdienst achtet zusammen mit der jeweiligen Lehrkraft darauf, dass das Lüften regelmäßig erfolgt, möglichst auch öfter.

11.  Unterrichten in Fachräumen

Die Fachräume stehen wieder für den Unterricht zur Verfügung. In den Computerräumen müssen die Tastaturen nach dem Gebrauch mit den bereitliegenden Hygienetüchern desinfiziert werden. Auf Grund des Wechsels der Lerngruppen sollte in den Fachräumen vermehrt auf das Reinigen der Hände und das Lüften geachtet werden.

12.  Mensa/Kiosk Pausenhalle C

Schüler/innen der Jahrgänge 5 – 8 dürfen am Kiosk C einkaufen, Schüler/innen der Jahrgänge 9 – 13 kaufen in der Mensa ein. Beim Anstellen ist unbedingt der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten (Markierungen)! Nach dem Einkauf ist das Schulgebäude zu verlassen.

Mittags kann auf übliche Weise ein Mittagessen bestellt werden. Nach der 6. Stunde wird es also allen Jahrgängen ermöglicht, in der Mensa in den zugewiesenen Aufenthaltsbereichen zu essen und zu trinken. Es sind drei Warteschlangen eingerichtet:  Schlange 1: für gebuchtes Mittagessen

Schlange 2: Wedges oder andere warme Speisen

Schlange 3: Brötchen und andere kalte Speisen/Getränke.

Der Aufenthalt der Jahrgänge 12 und 13 in der Mensa erfolgt in den zugewiesenen Bereichen. Zu beachten sind weiterhin die Hinweise unter dem nachfolgenden Punkt 13.

13.  Aufenthalt in den Pausen 

Jahrgang/Klasse Aufenthalt
5/6 Sportplatz (Handynutzung nicht erlaubt)  
7/8 Pausenhof C (auch Grünflächen neben dem Gebäude C und Bereich vor (nicht in!) dem Fahrradschuppen); Handynutzung nicht erlaubt.
9 Pausenhof B (Handynutzung erlaubt)  
10/11 Pausenhof A (Handynutzung erlaubt); Jahrgang 10: vor dem A-Gebäude; Jahrgang 11: Bereich vor dem Nebeneingang des Gebäudes A 
12/13 Bereich vor/neben der Mensa; In der Mensa/im Mehrzweckraum nur, solange Sitzplätze vorhanden sind; Handynutzung auch vor/neben der Mensa erlaubt

Schüler/innen unterschiedlicher Jahrgänge („unterschiedliche Kohorten“) halten an den jeweiligen Aufenthaltsorten den Mindestabstand von 1,50 m ein.

Achtung: Die Pausen im Freien zu verbringen, ist vom Infektionsgeschehen her am günstigsten! Deshalb gelten folgende Regelungen für diese Übergangszeit:

Die Pausenhallen A und C sowie alle Schulflure bleiben vorerst für den Aufenthalt gesperrt. Wie gehabt, erfolgt eine Durchsage unseres Schulleiters, wenn es eine „Regenpause“ gibt und die Schülerinnen und Schüler in ihren Klassenräumen bleiben. In diesem Fall dürfen sie aber zum Kiosk/zur Mensa, wenn sie dort etwas kaufen möchten.

Da es bisher so war, dass die Handynutzung ab Jahrgang 9 in der Mensa erlaubt war, gilt die obige Übergangsregelung, bei der die Jahrgänge 9-11 auf den Pausenhöfen A und B ihre Handys nutzen dürfen.

14.  Schülerbibliothek

Unsere Schülerbibliothek ist ab sofort wieder geöffnet und zwar von Montag bis Freitag in der 1. großen Pause. Es besteht natürlich Maskenpflicht und es dürfen sich maximal 3 Personen in der Bibliothek aufhalten.

15.  Ganztagsbetrieb: Arbeitsgemeinschaften und Hausaufgabenbetreuung

Die jeweiligen AG-Leiter kümmern sich selber darum, dass das Kohortenprinzip eingehalten wird. Das Kohortenprinzip umfasst bei schulischen Arbeitsgemeinschaften zwei Schuljahrgänge. Beispielsweise können AG-Leiter die Jahrgänge 7+8 und 9+10 im vierzehntägigen Wechsel betreuen.

An der Hausaufgabenbetreuung dürfen an unserer Schule Schülerinnen und Schüler aus mehr als zwei Jahrgängen teilnehmen. Hier gilt das Abstandsgebot. 

16.  Elternabende

Bitte teilt euren Eltern mit, dass in der Zeit des Szenario A nur ein Elternteil pro Schüler einen

Elternabend besuchen darf. Sobald die Eltern das Schulgelände betreten, müssen sie einen MundNase-Schutz tragen. Um darüber hinaus das Einhalten des Mindestabstandes gewährleisten zu können, werden die Elternabende (07. – 10.09.) nicht in den Klassenräumen, sondern an in der Einladung benannten Räumlichkeiten durchgeführt werden. 

Die Klassenlehrkraft wird die Anwesenheit der Eltern dokumentieren. Die ausgefüllten Vordrucke werden nach drei Wochen vernichtet.

17.  Feste Sitzordnungen in den Unterrichtsräumen

In den Klassen- und Kursräumen entfällt, wie bereits unter Punkt 7 beschrieben, das Abstandsgebot. Daher sind grundsätzlich unterschiedliche Sitzordnungen möglich, die eure Lehrkraft festlegt. Die festgelegte Sitzordnung muss beibehalten werden, darf aber vorübergehend für Partner- und Gruppenarbeit aufgelöst werden.

18.  Schulfahrten

Im Kalenderjahr 2020 finden keine Schulfahrten oder Veranstaltungen an außerschulischen Lernorten statt. Fahrten aus dem Schuljahr 2019/2020 werden wegen des zusätzlichen Unterrichtsausfalls nicht nachgeholt.

19.  Gültigkeit der schulinternen Regelungen

Weiterhin unterliegen die schulinternen Regelungen einer ständigen Aktualisierung.

Lingen, den 01.09.2020                                                            
M. Heuer, Schulleiter