Zwischenbericht zu aktuellen Fragen um die Schulschließung

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen,

hiermit informiere ich Sie über den Zwischenstand zu den Themen Schulschließung, Schulfahrten, Notbetreuung, Notengebung und digitales Lernen, wie er sich am 15.04. um 11.30 Uhr ergibt. Bitte beachten Sie, dass sich auch weiterhin ständig Änderungen ergeben und insbesondere für die nächste Woche mit neuen Vorgaben aus Hannover zu rechnen ist. Informieren Sie sich also auf unserer Homepage regelmäßig über neue Entwicklungen. Wir hoffen, am Freitag konkrete Aussagen über den Schulbetrieb ab dem 20. April machen zu können.

Sachstand bzgl. der Schulschließungen in Niedersachsen und Regelungen am Gymnasium Georgianum (15.04., 11.30 Uhr)

1. Die Schulen in Niedersachsen sind vom 16.03.2020 bis zum 18.04.2020 landesweit geschlossen. 

Ziel der Schul- und Kitaschließungen ist und bleibt die Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus sowie der Gesundheitsschutz der Kinder, ihrer Eltern, Geschwister und Großeltern.

2. Notbetreuung

Ausgenommen von diesen Maßnahmen ist die Notbetreuung in kleinen Gruppen in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege sowie an den Schulen in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 8.

Über diesen zeitlichen Rahmen hinaus kann eine Notbetreuung in Ganztagsschulen stattfinden.

Die Notbetreuung dient dazu, Kinder und Jugendliche aufzunehmen, von denen mindestens eine erziehungsberechtigte Person in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig ist. Dazu zählen insbesondere folgende Berufsgruppen:

· Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen und pflegerischen Bereich,

· Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,

· Beschäftigte im Bereich der Polizei, des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes und der Feuerwehr sowie

· Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Darüber hinaus soll es vor Ort anlass- und bedarfsbezogene Härtefallprüfungen für Einzelfälle geben.

Eine solche Notbetreuung wird für unserer Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 – 8 auch in den Osterferien vorgehalten.

2. Fahrten

Auf Anweisung des Ministeriums hat die Schule alle Klassen-/Kursfahrten, Schüleraustausche, Exkursionen (auch im Zusammenhang mit den Projekttagen) und Wandertage storniert, die für den Zeitraum bis zu den Sommerferien geplant waren.

3. Notengebung

3.1 Quelle: Rede des Niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne zu TOP 6 der Landtagssitzung am 25.03.2020

Wörtlich heißt es in der Rede des Ministers:

In dem derzeitigen Zeitfenster der Schulschließung werden zuhause erbrachte Schülerleistungen grundsätzlich nicht bewertet.

Für die Bewertung des zweiten Schulhalbjahres bei Ganzjahresfächern und epochal erteilten Fächern ist eine zweiwöchige Schulschließung unproblematisch. Auch wenn die Schulen länger geschlossen bleiben müssen, z. B. bis Ende Mai, ergibt sich aus den sieben Wochen seit dem Beginn des zweiten Schulhalbjahres und den dann noch möglichen 6 Unterrichtswochen ein bewertbarer Zeitraum.

Falls die Schulen bis zum Ende des Schuljahres geschlossen werden müssen, bilden bei Ganzjahresfächern die Noten des ersten Schulhalbjahres sowie die Bewertung der sieben Wochen im 2. Schulhalbjahr bis zum Zeitpunkt der Schulschließungen am 13.3.2020 die Grundlage zur Ermittlung der Zeugnisnoten.

Leistungen in Fächern, die ausschließlich im zweiten Schulhalbjahr epochal erteilt werden, werden bewertet. Sie werden nur dann berücksichtigt, wenn sie zum Ausgleich schwacher Leistungen in anderen Fächern bzw. zur Verbesserung des Notendurchschnitts sowohl bei Versetzungen als auch bei Abschlüssen beitragen können.

3.2. aus: Erlass vom 27. März 2020

Zur Sicherstellung der Notengebung wird für den Fall, dass allgemein bildende Schulen nach den Osterferien (…) weiterhin von Schulschließungen betroffen sind, folgende vorsorgliche Regelung getroffen: (…) Bis zum 15.04.2020 (1. Tag nach den Osterferien) muss in allen Schulen für alle Schülerinnen und Schüler – auch außerhalb der Abschlussklassen – in allen Fächern eine vorläufige Note ermittelt und in der Schule dokumentiert sein, die den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler bis zu diesem Zeitpunkt darstellt. Diese Ermittlung erfolgt unabhängig von ggf. noch ausstehenden schriftlichen Arbeiten oder anderen Formen der Leistungsbewertung. Dies gilt auch für epochale Fächer, die nur im zweiten Schulhalbjahr unterrichtet werden.

3.3 Quelle: Brief des Ministers an Schulleitungen und Lehrkräfte vom 09.04.2020

Wie Sie wissen, sind bei der Notenbildung, vor allem wenn sie versetzungsrelevant wird, neben den Ergebnissen der Lernkontrollen auch die verschiedenen Bedingungen zu beachten, von denen der Lernerfolg einer Schülerin oder eines Schülers in diesem Schuljahr abhängt. Insofern kann auch, wenn auf einzelne schriftliche Arbeiten verzichtet und die erlasslich geregelte Anzahl der schriftlichen Lernkontrollen unterschritten wird, eine faire Beurteilung der Schülerinnen und Schüler sichergestellt werden.

3.4 Auskunft der NLSCHB: Notengebung im epochal erteilten Unterricht bei weiterem Unterrichtsausfall

Falls bei im 2. Halbjahr epochal ausgebrachtem Unterricht im Moment eine Note nicht zu ermitteln ist, da nicht nur der Zeitraum der Schulschließung als Bewertungsgrundlage entfällt, sondern auch Unterricht in den ersten Halbjahreswochen ausfiel, wird die Leistung in diesem Moment nicht bewertet.  Gegen Ende des Schuljahres wird zu berücksichtigen sein, dass der Unterrichtsausfall nicht zu Lasten der Schülerinnen und Schüler gehen darf.

4. Digitale Lernangebote während der Zeit der vorübergehenden Schulschließung am Gymnasium Georgianum

Auf der Grundlage der derzeitigen Verfügungen und Veröffentlichungen und als Ausdruck unserer pädagogischen Verantwortung gilt für unser Gymnasium Georgianum während der Zeit der vorübergehenden Schulschließung:

Die Lehrkräfte stellen ihren Schülerinnen und Schülern Lernangebote bereit. Hierbei informieren sie ihre Lerngruppen selbstständig über den jeweils gewählten Arbeitsprozess, den sie dem Lernangebot zugrunde legen. Sie stellen den Schülerinnen und Schülern über IServ Lernmaterialien und Aufgaben zur Verfügung, im Regelfalle über die Module „Mail“, „Text“, „Aufgaben“ oder „Messenger“. Rückmeldungen in Textform erbitten sie möglichst im PDF-Format. Insgesamt ist darauf zu achten, dass die digitale Infrastruktur nicht überfordert wird.

Alle Lehrkräfte stehen den Schülerinnen und Schülern per Mail für Fragen und Rückmeldungen zur Verfügung. Diese Rückmeldungen erfolgen möglichst zeitnah. Sowohl die Schülerinnen und Schüler wie auch die Lehrkräfte sind nicht an die planmäßigen Unterrichtszeiten gebunden, um Stoßzeiten weitestgehend zu vermeiden und eine gewisse zeitliche Flexibilität einzuräumen. Die Aufgaben sollen für die Schülerinnen und Schüler aber spätestens zu Beginn des planmäßigen Unterrichtes bereitstehen.

So ratsam die Annahme dieses Lernangebotes durch Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern ist, so bleibt sie, zumindest bis zum 18.04., letztlich doch freiwillig. Eingereichte Schülerleistungen werden nicht beurteilt und werden für den Fortgang des Lehrgangs nicht vorausgesetzt.

Herr Stauber hat sich die Mühe gemacht, ein Erklärvideo für die zurzeit besonders wichtigen IServ-Module zu erstellen. Vielleicht ist es dem einen oder anderen eine Hilfe. Das Video findet sich bei YouTube unter: https://youtu.be/Gxg1CdKSUnU. Es befindet sich auch auf der Homepage unter Aktuelles.

Schülerinnen und Schüler, die IServ-Probleme haben, schicken bitte über einen privaten E-Mail-Account zur Problemlösung eine Nachricht an rudolf.berding@gg-lin.de.

Ich darf allen versichern, dass der Schulbetrieb an unserer Schule auch weiterhin von der Sorge getragen sein wird, Schülerinnen und Schülern trotz Schulschließung Lernen zu ermöglichen und damit eine Strukturierung des Tages zu unterstützen. Gleichzeitig wird eine gewisse Gelassenheit auf allen Seiten vonnöten sein, denn selbstverständlich kann das häusliche Lernen nicht so professionell organisiert sein wie das Lernen in der Schule, und erst recht kann es den Schulunterricht nicht gleichwertig ersetzen. Wir sollten uns hier alle miteinander nicht gegenseitig überfordern. Für alle Familien das eine, richtige Maß bezüglich Quantität und Qualität der Aufgaben zu finden, ist selbstverständlich unmöglich. Dafür unterscheiden sich die Voraussetzungen in den Familien zu sehr. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, so der Kultusminister: „Weniger ist häufiger mehr.“ Seien Sie versichert, dass wir es uns Lehrerinnen und Lehrer bei der Entwicklung der Aufgaben immer um das Wohl unserer Schülerinnen und Schüler geht. Haben daher auch Sie weiterhin für das jeweils gewählte Vorgehen Verständnis.

Die Verfahrensweise an unserem Georgianum setzt voraus, was Minister Tonne in seiner Rede vom 25.03. folgendermaßen formuliert hat: „In der aktuellen Situation sind gesamtgesellschaftliche Solidarität und Zusammenhalt gefragt.“  Die gegenseitige Unterstützung sei, betont er weiter, so wichtig wie nie zuvor.

5. weitere Fragen

Sollten Sie Fragen zur Thematik haben, melden Sie sich bitte im Schulsekretariat oder schreiben Sie uns eine E-Mail. 

Lingen, den 15. April 2020                                       M. Heuer, Schulleiter

Die Informationen können auch als PDF heruntergeladen werden.