Erkrankung von Schülerinnen und Schülern; Krankmeldung; Entschuldigungspraxis

Liebe Eltern,

da zurzeit recht viele Kinder erkrankt sind, möchten wir Ihnen zum Thema Erkrankung bzw. Krankmeldung einige Hinweise geben.

Zunächst einmal: Im Falle einer Erkrankung Ihres Kindes wünschen wir vor allem einen unkomplizierten Krankheitsverlauf und baldige Genesung!

Des Weiteren gilt für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 – 10: Sollte ihr Kind erkrankt sein und nicht zur Schule kommen, informieren Sie bitte die Schule zwischen 07.30 und 08.00 Uhr unter der Telefonnummer 0591/ 807 876 – 0. Wir geben die Information an die Klassenlehrer/-innen weiter. An den Folgetagen ist eine erneute Krankmeldung telefonisch nicht erforderlich.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang gegebenenfalls auch eine Information darüber, ob die Erkrankung Ihres Kindes ansteckend ist. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligten, insbesondere zum Schutz schwangerer Lehrerinnen, muss die Schule vor allem über das Vorliegen von Röteln, Windpocken, Masern, Mumps, Ringelröteln, Zytomegalie, Keuchhusten, Hepatitis A oder B, Grippe, Scharlach informiert sein.

Bitte geben Sie Ihrem Kind nach Genesung eine schriftliche Entschuldigung mit, die es bei dem Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin abgibt.

Eine frühmorgendliche, telefonische Information des Sekretariats über das krankheitsbedingte Fehlen von Oberstufenschülerinnen und -schülern ist zwingend vonnöten, wenn eine der oben aufgelisteten ansteckenden Krankheiten vorliegt. Ansonsten ist diese unmittelbare Information zu Beginn der Unterrichtszeit nur an Schultagen erforderlich, an denen eine Klausur geschrieben wird. Das Sekretariat teilt dem Oberstufenkoordinator mit, aus welchem Grund die Schülerin bzw. der Schüler fehlt und wann mit einer Rückkehr in die Schule zu rechnen ist. Nähere Informationen zum Thema Fehlen und Entschuldigungspraxis erhalten alle Schülerinnen und Schülern in schriftlicher Form mit Eintritt in die Oberstufe.

Bitte haben Sie Verständnis für diese Regelungen, die im Interesse aller einem unmittelbaren Informationsfluss dienen, darüber hinaus aber für den Schutz Schwangerer unerlässlich sind.

Mit freundlichen Grüßen,

Manfred Heuer, OStD