Regeln für ein Miteinander in der Schule

(Stand: 07-2022, neu: Punkt 7)

In unserer Gemeinschaft gehen wir höflich, rücksichtsvoll, respektvoll miteinander um und handeln verantwortlich füreinander:

  1. Alle Schüler begeben sich mit dem Vorklingeln zum Unterricht, so dass dieser pünktlich beginnen kann.
  2. In den großen Pausen verlassen alle Schüler den Klassen- bzw. Fachraum und begeben sich direkt auf die Schulhöfe oder ins Erdgeschoss (Aufenthaltsverbot: Flur Naturwissenschaften im EG C-Gebäude). 
  3. Ballspielen ist nur auf dem Sportplatz in den großen Pausen erlaubt. (Ausnahme Volleyball und Kreisspiele). 
  4. Das Biotop und der Schulgarten dürfen nur mit einer Lehrkraft betreten werden.
  5. Unnötiger Lärm im Gebäude wird mit Rücksicht auf die Gesundheit aller vermieden. 
  6. Der Lehrer verlässt als letzter den Raum und schließt die Tür. Die Aufsicht öffnet zur nächsten Stunde die Räume. 
  7. Die Handynutzung ist den Jahrgängen 9-13 in den Pausen erlaubt. Den Jahrgängen 58 ist die Nutzung des Handys nicht erlaubt – Ausnahme: Nach Unterrichtsschluss in der Mensa oder mit ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrkraft. 
  8. Sowohl das Schulgelände als auch die Klassenräume werden sauber und ordentlich verlassen. Es gilt Müll zu trennen und generell vermeiden. Es ist darauf zu achten, dass nach der letzten Stunde im Klassen- bzw. Fachraum die Stühle hochgestellt werden, das Licht ausgemacht wird und die Fenster geschlossen werden! 
  9. Besonderer Einsatz im Sinne unserer Präambel wird mit einer grünen Karte belobigt.

Hinweise

In jeder Klasse hängen die Vereinbarungen aus, die das Verhalten in der Schulgemeinschaft regeln. Diese sind von allen unterschrieben und werden zudem auf die Bedürfnisse der Klassengemeinschaft weiter ausgearbeitet (Gesprächsregeln etc.).

Verstöße gegen diese Regeln werden wie folgt geahndet:

  1. Ermahnung durch den jeweiligen Lehrer, ggf. Abschreiben der Regeln.
  2. Mitteilung an den Klassenlehrer, der einen Brief an die Eltern schreibt und ggf. Sozialarbeit verhängt.
  3. Einsatz einer roten Karte: Rote Karten können je nach Sachlage zur Einberufung einer Klassenkonferenz durch den Klassenlehrer führen und Erziehungs- bzw. auch Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen.