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Erste Schülerin am Gymnasium Georginaum erreicht das CertiLingua-Exzellenzlabel

Clara Yael Wusterack hat als erste Schülerin des Gymnasiums Georgianum zusätzlich zum Abitur das CertiLingua-Exzellenzlabel erreicht. Ihr ist es dieses Jahr gelungen, die hohen Anforderungen an das Label zu erfüllen.

Um das CertiLingua-Exzellenzlabel zu erreichen, müssen neben guten bis sehr guten schulischen Leistungen auch zwei Fremdsprachen auf hohem Niveau beherrscht sowie ein Nachweis über bilingualen Sachfachunterricht in der gymnasialen Oberstufe erbracht werden. Überdies musste die Schülerin ihre internationale Handlungskompetenz in einem Begegnungsprojekt nachweisen, das sie in der Fremdsprache auf etwa zehn Seiten dokumentierte.

Clara Yael Wusterack hat für ihre Projektdokumentation in Norwegen recherchiert und nach Spuren des Zweiten Weltkrieges in der norwegischen Mentalität heute geforscht. Die herausragenden Leistungen wurden von Kultusminister Grant Hendrik Tonne in einem persönlichen Schreiben gewürdigt.

Das Foto zeigt die CertiLingua-Absolventin Clara Yael Wusterack und CertiLingua-Koordinatorin Judith Reinefeld.
Das Foto zeigt die CertiLingua-Absolventin Clara Yael Wusterack und CertiLingua-Koordinatorin Judith Reinefeld.

Text: Judith Reinefeld Foto: Stefan Roters

Brief des Kultusministers vom 22. Juni 2021 mit ersten Hinweisen zum Schuljahr 2021/22

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Anlage erhalten Sie einen Brief von Herrn Minister Tonne mit ersten Informationen zur Planung des kommenden Schuljahres.  (…)

Mit freundlichen Grüßen
i. A. Nina Graf
Niedersächsisches Kultusministerium

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Heuer
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Manfred Heuer, OStD
Gymnasium Georgianum
Kardinal-von-Galen Straße 7 – 9
49809 Lingen
Tel.: 0591 – 807 876 – 0
heuer@georgianum-lingen.de

Briefe des Kultusministers vom 21. Mai 2021 zur Vorstellung des Stufenplans 2.0

Gymnasium Georgianum

Liebe Schulgemeinschaft,

anbei die heutigen Briefe des Ministers anlässlich der Pressekonferenz zur Vorstellung des Stufenplans 2.0 mit der Bitte um Beachtung.

https://schulnetzmail.nibis.de/files/2f44e2122bfa7139591ffcf40d079594/2021-05-21_Brief_an_Eltern.pdf ( Größe: 70.11 KB )

https://schulnetzmail.nibis.de/files/2f44e2122bfa7139591ffcf40d079594/2021-05-21_Brief_an_Eltern_einfach.pdf ( Größe: 63.72 KB )

https://schulnetzmail.nibis.de/files/2f44e2122bfa7139591ffcf40d079594/2021-05-21_Brief_an_SuS_SekI.pdf ( Größe: 65.73 KB )

https://schulnetzmail.nibis.de/files/2f44e2122bfa7139591ffcf40d079594/2021-05-21_Brief_an_SuS_SekII.pdf ( Größe: 68.13 KB )

https://schulnetzmail.nibis.de/files/2f44e2122bfa7139591ffcf40d079594/stufenplan-kultusministerium-2_0.pdf ( Größe: 235.38 KB )

Möglichkeit einer freiwilligen Wiederholung der Einführungsphase

Gymnasium Georgianum

Liebe Schülerinnen und Schüler der 11. Klassen, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

aus dem Kultusministerium erreichte uns folgende Nachricht:

Auf Antrag können Schülerinnen und Schüler die Einführungsphase (Jahrgang 11) im kommenden Schuljahr freiwillig wiederholen. Dieses freiwillige Wiederholungsjahr wird nicht auf die Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe angerechnet. 

Zum Hintergrund: Laut Oberstufenverordnung darf man in den Jahrgängen 11 – 13 im Regelfalle nur einmal ein Schuljahr wiederholen, d.h. die maximale Verweildauer in der Oberstufe beläuft sich normalerweise auf vier Jahre. 
Auf Grund des aktuellen Erlasses dürfen Schülerinnen und Schüler des jetzigen Jahrgangs 11, die diesen Jahrgang auf Antrag freiwillig wiederholen, somit sogar maximal fünf Jahre in der Oberstufe verweilen.

Der Antrag zur freiwilligen Wiederholung der 11. Klasse muss bis zum 11. Juni 2021 bei der Schule gestellt sein. Antragsberechtigt sind die Erziehungsberechtigten und die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler.

Schülerinnen und Schüler, die erwägen, einen solchen Antrag zu stellen, mögen sich vorher bitte gut mit der Klassenleitung und/oder dem Oberstufenkoordinator beraten.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Heuer

Szenarienwechsel von C zu B; Ministerbriefe vom 4. Mai 2021

Gymnasium Georgianum

Liebe Schulgemeinschaft,

morgen wird der Landkreis Emsland voraussichtlich ein Wiederanlaufen des Schulbetriebes mit Präsenzunterricht verfügen. Sollte er dies bereits für den Freitag dieser Woche verfügen, würde am Freitag die Gruppe A zur Schule kommen. Auch die Schülerinnen und Schüler, die in der Grafschaft wohnen, dürften unsere Schule dann wieder besuchen. Nach Aussage des LK ist „der Standort der Schule entscheidend und nicht, woher die Schüler*innen stammen“ (Information des LK). Möglicherweise würde dann am Freitag vermehrt mit Vertretungsunterricht zu rechnen sein, da das zuständige Impfzentrum für viele unserer Lehrer*innen den ersten Impftermin auf Freitagvormittag gelegt hat. Hierauf hat die Schule keinen Einfluss.

Grundsätzlich gilt in Niedersachsen: „Ein Szenarienwechsel erfolgt durch Allgemeinverfügung des Landkreises, wenn der Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten bzw. an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird. Es bleibt dabei, dass die zuständigen Behörden vor Ort strengere Maßnahmen erlassen können, wenn es aus ihrer Sicht notwendig erscheint“ (Ministerbrief vom 04.05.2021).

Für die Schulen in Niedersachsen gilt laut Ministerbrief im Übrigen ab dem 10. Mai 2021 weiterhin folgendes:

-> Für Jahrgang 4 der Grundschulen, Abschlussklassen (inkl. Jahrgang 12 und abschlussrelevante Bildungsangebote der BBSen), Förderschulen GE/KME/Hören/Sehen, Tagesbildungsstätten
gilt unabhängig von der Inzidenz das Szenario B

-> Für alle anderen Schulformen und Jahrgänge gilt bei einer Inzidenz unter 165 das Szenario B, für eine Inzidenz über 165 das Szenario C.

Sobald uns der Landkreis morgen darüber informiert, ab wann der Szenarienwechsel gilt, werden wir Sie darüber in Kenntnis setzen. 

Wir freuen uns darauf, unsere Schülerinnen und Schüler wieder in der Schule begrüßen zu dürfen! Alle haben sehr gut durchgehalten!

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Heuer
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Manfred Heuer, OStD
Gymnasium Georgianum
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49809 Lingen
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Begegnungsprojekt: Antisemitismus im Wandel der Zeit

„Man möchte nicht immer mit der Angst vor Antisemitismus leben.“ Diesen Satz sagte Bobby Rootveld während des Begegnungsprojekts mit zahlreichen Geschichtsklassen in Anlehnung an die Aktion des Zentralrats für Juden „Meet a Jew“. Hierbei geht es darum, Berührungsängste abzubauen, Vorurteile zu entkräften und ein Zeichen gegen Antisemitismus zu setzen. Dass dieser auch im Jahr 2021 immer noch eine viel zu große Rolle spielt, machte Bobby Rootveld während des knapp 90-minütigen Gesprächs mit 104 Zehntklässlerinnen des Gymnasiums Georgianum deutlich. Rootveld, niederländischer Musiker und in Nordhorn lebend, forscht schon lange zu den jüdischen Wurzeln seiner Familie. Er hat den Schülerinnen eindringlich vom Bangen seiner Urgroßeltern und Großeltern erzählt, vom Wissen um den eigenen anstehenden Tod in den Konzentrationslagern Sobibor und dem Auschwitz-Außenlager Blechhammer. Etwa 120 Familienmitglieder hat Rootveld im Holocaust verloren.

Und trotzdem ist er vor zehn Jahren nach Nordhorn ins Täterland Deutschland gezogen. Seine Frau Sanna und er forschen zu Holocaustmusik und wollen so den vielen jüdischen Komponist*innen, die noch in den Konzentrationslagern und Ghettos Musik erschaffen haben, ihre Stimme zurückgeben. Dass diese ständige Auseinandersetzung mit dem eigenen Familientrauma nicht immer einfach ist, berichtet Rootveld ebenfalls. Genauso, wie die sich doch stetig wiederholenden antisemitischen Ausgrenzungserfahrungen.

Das Duo NIHZ – Bobby Rootveld und Sanna van Elst

Wer möchte, kann die Geschichte der Familie Rootveld im Internet frei zugänglich nachvollziehen und die 30-minütige Dokumentation „Between Blechhammer and Nordhorn“ (auf Englisch) ansehen.

Text: Judith Reinefeld
Fotos: Bobby Rootveld

Aktueller Ministerbrief zur Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes vom 23.4.21

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

anbei erhalten Sie Informationen des Kultusministers zur Umsetzung der Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes in den niedersächsischen Schulen. Nach derzeitigem Stand ergeben sich für die Gymnasien keine Änderungen. 

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!

Manfred Heuer

Die Briefe stehen hier zum Download bereit:

https://schulnetzmail.nibis.de/files/667b916edc6f26e195af626780865f39/2021-04-22_Brief_an_Eltern.pdf ( Größe: 122.03 KB ) 
https://schulnetzmail.nibis.de/files/667b916edc6f26e195af626780865f39/2021-04-22_Brief_an_Eltern_einfach.pdf ( Größe: 132.91 KB )

Versteigerung eines signierten SV Meppen Trikots

Wir, die Helping Hearts, haben eine ganz besondere Aktion für das Frühjahr geplant. Dank Theresa und Pauline Degenhardt, habt ihr nun die Chance ein originalsigniertes Trikot des SV Meppen zu gewinnen. Der Aktionszeitraum ist vom 19.04. bis zum 03.05.2021 um 20:00Uhr, die Teilnahmebedingungen findet ihr auf dem Plakat. Wichtig! Der Erlös kommt in diesem Jahr der Obdachlosenhilfe zu Gute.

Macht alle mit! Eure Helping Hearts

Versteigerung Trikot SVM_Plakat

Hinweise zur Durchführung der Corona-Testungen

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

durch die derzeitige Situation hoher Inzidenzen ist das Betreten der Schule grundsätzlich nur erlaubt, wenn eine Negativtestung durch einen Laienselbsttest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 durchgeführt wurde oder eine ärztliche Bescheinigung über eine Negativtestung vorgelegt wird. Dies gilt nicht für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II, die eine Klausur schreiben oder an Abiturprüfungen teilnehmen.

Zweimal pro Woche sollen die Schülerinnen und Schüler einen Test zur Eigenanwendung, den Selbsttest, durchführen. Die Selbst- oder Laientestungen werden nur mit Ausnahme der Notbetreuung während des Präsenzbetriebes in Szenario A und B durchgeführt.

Die Selbsttests werden zweimal pro Woche zu Hause vor dem Besuch der Schule durchgeführt. Bedingt durch den Wechselunterricht, testet sich die eine Gruppe montags und mittwochs, die andere Gruppe dienstags und donnerstags. Bei YouTube gibt es das Erklärvideo zur Handhabung des Covid-19-Antigen-Schnelltest als Selbsttest: „YouTube Selbsttests – Die richtige Handhabung I“.      

Die negative Testung ist von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten oder bei volljährigen Schülerinnen und Schülern von diesen selbst zu bestätigen. Dazu befindet sich im Anhang das Formular “Bestätigung des negativen Testergebnisses“, das mit dem jeweiligen Datum der Testung und der Unterschrift an den genannten Tagen (also montags und mittwochs bzw. dienstags und donnerstags) der verantwortlichen Lehrperson an dem jeweiligen Schultag vorzulegen ist.

Wurde zu Hause keine Testung durchgeführt oder die Bestätigung durch die Eltern vergessen, kann nur im Ausnahmefall eine Testung in der Schule – unmittelbar nach der Ankunft des Kindes – nachgeholt werden. Die Nachtestung wird im Vorraum der Mensa durchgeführt. Die Einführung des Tupfers in die Nase muss durch die Schülerin bzw. den Schüler selbst ausgeführt werden. Das Testergebnis wird von der Aufsichtsperson protokolliert. Nach der Testung müssen die Hände mit Seife gereinigt werden.

Kommt es zu einer positiven Testung, so wird die aufsichtführende Person umgehend die Schulleitung informieren. Das positive Ergebnis meldet die Schule dem Gesundheitsamt.

Das positiv getestete Kind erhält die „Bescheinigung über einen positiven SARS-CoV Schnelltest / Selbsttest“, die zur weiteren PCR-Testung bei der Hausärztin oder dem Hausarzt berechtigt.

Die Eltern werden durch die Schule informiert. Das positiv getestete Kind wird dann möglichst umgehend von den Eltern oder Erziehungsberechtigten von der Mensa abgeholt.

Austeilung der Testkits:

Die Testkits für die Schülerinnen und Schüler werden durch den jeweiligen Fachlehrer am Montag für die erste Gruppe, am Dienstag für die zweite Gruppe in der ersten Unterrichtsstunde ausgeteilt. Jede Schülerin, jeder Schüler erhält an dem für seine Gruppe vorgesehenen Austeilungstag zwei Testkits. Da alle bereits einen Testkit in den Osterferien erhalten haben, müssten beim ersten Schulbesuch unter Szenario A oder B alle Kinder einen Selbsttest durchgeführt haben und entsprechend muss von den Eltern/Erziehungsberechtigten bzw. von den volljährigen Schülerinnen und Schülern ein negatives Testergebnis durch die Unterschrift in dem angehängten Formular oder formlos bestätigt vorgelegt werden.

Positives Testergebnis:

Liegt bei einer Person ein positives Testergebnis vor, darf die Schule nicht besucht werden und die Schulleitung muss umgehend telefonisch oder per E-Mail informiert werden. Die Schule informiert dann das örtlich zuständige Gesundheitsamt, von dem sie weitere Anweisungen erhält. Eine positiv getestete Person muss sich unverzüglich bei der Hausärztin oder dem Hausarzt melden, um dann zur Abklärung einen PCR-Test durchzuführen. Bis zum Vorliegen eines negativen PCR-Testes darf die Schule nicht betreten werden. Den weiteren Anweisungen des Gesundheitsamtes ist Folge zu leisten.

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an mich.

Martin Heß

(Koordinator)

Downloadmöglichkeit der Bestätigung eines negativen Testergebnisses (PDF)

https://www.georgianum-lingen.de/wp-content/uploads/2021/04/Bestaetigung-des-negativen-Testergebnisses.pdf

Distanzunterricht

Liebe Schulgemeinschaft,

soeben erhielten wir die Mitteilung des Landkreises Emsland, dass die Allgemeinverfügung Nr. 5 von 2021 weiterhin Bestand haben wird. Auf Grund der aktuellen Inzidenzwerte im Landkreis bleibt der Präsenzunterricht im Landkreis vorerst untersagt. Dies gilt an unserer Schule auch für den Jahrgang 13.

Der Unterricht wird also verpflichtend in allen Jahrgängen durch Distanzlernen im Homeoffice ausgebracht. Das Angebot der Notbetreuung bleibt für die Jahrgänge 5 und 6 unverändert bestehen.

Weiterhin gilt: Die erste Stunde des Vormittages wird in den Jahrgängen 5 – 10 immer digital und synchron durchgeführt (Videokonferenz/Audiokonferenz/Messenger). Um allen Beteiligten Planungssicherheit zu geben, werden Video-/Audiokonferenzen weiterhin bis spätestens sonntagabends durch die Lehrkräfte im Modul Klassenarbeiten für die Folgewoche vermerkt.

Bleiben Sie, bleibt gesund! 

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Heuer

Elternbrief zur Abholung der Selbsttest-Kits ab Donnerstag, 8. April 2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

auch wenn wir im Moment noch nicht wissen, wie Land und Landkreis bezüglich des Schulbetriebes in der nächsten Woche verfahren werden, wenden wir uns schon heute an Sie. 

Wie Sie bereits wissen, sollen nach den Osterferien im Sinne größtmöglicher Sicherheit für alle Beteiligten regelmäßige Testungen vor Beginn des Präsenzunterrichtes zu Hause erfolgen. Diese Testungen zu Hause sind für Schülerinnen und Schüler sowie für alle in Schule Beschäftigten verpflichtend. 

Heute Mittag sind die Test-Kits bei uns eingetroffen. Da unabhängig von der Frage, in welches Szenario wir am Montag einsteigen werden, ohnehin alle Schülerinnen und Schüler vor dem ersten Schulbesuch bereits einen Test zu Hause durchgeführt haben müssen, bieten wir Ihnen ab jetzt Abholmöglichkeiten für die kostenlosen Test-Kits an:

Donnerstag, 08.04., 08 – 13 Uhr und 17 – 19 Uhr
Freitag, 09.04., 08 – 13 Uhr
Samstag, 10.04., 10 – 14 Uhr
Ort: jeweils in der Eingangshalle des Gebäudes A (Kardinal-von-Galen-Straße)

Sollten wir in der nächsten Woche komplett im Distanzlernen verbleiben (Szenario C), können die Test-Kits zusätzlich zu folgenden Zeiten abgeholt werden:
Montag, 12.04., bis Donnerstag, 15.04., 08.00 bis 15.30 Uhr
Montag, 12.04., 17.00 – 19.00 Uhr
Freitag, 16.04., 08.00 – 13.00 Uhr
Ort: Pausenhalle oder Sekretariat

Sollten wir in der nächsten Woche ins Szenario B einsteigen, beginnt am Montag die Gruppe B. Die Schülerinnen und Schüler, die erst am Dienstag kommen müssen, können die Test-Kits daher noch am Montag abholen, und zwar in der Zeit von 8.00 – 9.15 sowie von 10.00 – 11.15 Uhr, ebenfalls im Sekretariat oder in der Pausenhalle.

Bei der Abholung werden wir Ihnen sicherheitshalber einige persönliche Fragen stellen. Auf jeden Fall müssen Sie angeben:
Name des Kindes
Name der Klasse
Name der Klassenleitung

Wie Sie bereits wissen, ist das Testen zu Hause verknüpft mit der Aufhebung der Präsenzpflicht in allen Schuljahrgängen. Sollten Sie für Ihr Kind die Präsenzpflicht in der Schule aufheben wollen, verwenden Sie bitte das unten verknüpfte Formular. Ihr Kind geht dann in das Distanzlernen über.

Das Testen zu Hause erfordert eine gewisse Kontrolle der Ergebnisse in der Schule. Die Erziehungsberechtigten bestätigen dafür am ersten Tag des Schulbesuches die Durchführung des Tests für diesen Tag in schriftlicher Form (bitte analog, nicht digital). Die kurze schriftliche Information sollte umfassen: 

Datum, Name Ihres Kindes, Klasse, Testergebnis: negativ, Ihre Unterschrift

Für die Folgetage werden wir Ihrem Kind einen entsprechenden Vordruck mitgeben, den Sie dann bitte jeweils ausfüllen mögen. 

Ohne ein negatives Testergebnis können Schülerinnen und Schüler nicht am Präsenzunterricht und nicht an der Notbetreuung teilnehmen. Sollte eine Schülerin oder ein Schüler sich am dafür vorgesehenen Tag nicht vor Unterrichtsbeginn zu Hause getestet haben oder die Bestätigung durch die Erziehungsberechtigten fehlen, wird ausnahmsweise in der Schule getestet.

Um den schulischen Alltag nicht unnötig zu belasten, muss es sich bei diesen Nachtestungen um absolute Ausnahmefälle handeln. Im Normalfall wird vor der Schule zu Hause getestet. Die Schülerinnen und Schüler testen sich in jedem Fall selbst, die Testung wird nicht durch schulisches Personal durchgeführt! Sollten Schülerinnen und Schüler dazu nicht selbstständig in der Lage sein oder sich dieser Nachtestung verweigern, können sie nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und müssen ggf. abgeholt werden. Sie erhalten dann Materialien für die Arbeit zu Hause.

Hier noch einmal die wichtigsten Informationen, wie Sie vom Ministerium verfügt wurden:

  • Alle Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht oder in der Notbetreuung sowie alle Beschäftigten in Schule testen sich in der Regel zweimal pro Woche vor Unterrichtsbeginn zu Hause, sofern ausreichend Test-Kits durch das Logistikzentrum Niedersachsen geliefert werden können.
  • Es besteht eine Testpflicht, die in der Landesverordnung festgelegt wird.
  • Getestet wird nur an Präsenztagen vor Unterrichtsbeginn. Personen im Homeoffice bzw. im Distanzlernen nehmen nicht an den Testungen teil.
  • Testungen finden im Szenario A (kompletter Präsenzunterricht) in der Regel immer montags und mittwochs statt. Beim Wechselmodell (B) finden die Testungen montags/mittwochs bzw. für die andere Gruppe dienstags/donnerstags statt).
  • Die Schülerinnen und Schüler nehmen am Ende einer Woche je zwei Test-Kits (sofern in ausreichender Anzahl verfügbar) für die Verwendung in der nächsten Präsenzphase mit.
  • Die Erziehungsberechtigten bestätigen die Durchführung und das negative Test-Ergebnis auf dem oben beschriebenen Wege.
  • Zu Beginn der ersten Unterrichtsstunde am Testtag kontrollieren die Lehrkräfte die Bestätigungen der Eltern. Sollte zu Hause keine Testung erfolgt oder die Bestätigung durch die Eltern vergessen worden sein, testet sich der Schüler bzw. die Schülerin in der Schule selbst. Ein geeigneter Raum ist z.B. ein leeres Klassenzimmer oder der Sanitätsraum o. ä. Die Testung soll beaufsichtigt werden, sie ist aber nicht durch Personal vorzunehmen.
  • Schülerinnen und Schüler, die eine Testung verweigern, können nicht am Präsenzunterricht und nicht an der Notbetreuung teilnehmen. Sie erhalten Materialien für die Arbeit zu Hause.
  • Bei einem positiven Testergebnis darf die Schule nicht besucht werden. Die Schule muss umgehend benachrichtigt werden (Georgianum: 0591 / 807 876 – 0), von dort wird dann auch das zuständige Gesundheitsamt informiert. Zur Überprüfung des Ergebnisses muss Kontakt zu einem Arzt oder einem Testzentrum aufgenommen werden. Bis zur endgültigen Klärung durch einen PCR-Test darf die Wohnung nicht verlassen (Ausnahme: Besuch des Arztes bzw. Testzentrums) und auch kein Besuch von Personen aus anderen Haushalten empfangen werden.

Soweit die Vorgaben des Landes.

Genießen Sie noch das letzte Ferienwochenende! Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Heuer
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49809 Lingen
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Zu dieser Mail gehören folgende Dateien:

https://schulnetzmail.nibis.de/files/5d4e7e289a3575efbc08b292397428ce/2021-03-31_-_Formular_Befreiung_von_der_Pr_senzpflicht.pdf ( Größe: 397.72 KB )

Informationen zu den Testungen nach den Osterferien

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

anbei erhalten Sie den aktuellen Brief des niedersächsischen Kultusministers zu den Testungen im schulischen Kontext. Das Ministerium betont, es habe zahlreichen Rückmeldungen ausgewertet und auf Grund dieser Rückmeldungen die Teststrategie dahingehend angepasst, dass die Tests nach den Osterferien nun zu Hause durchgeführt werden sollen.

Alle ministeriellen Informationen zur Umsetzung nach Ostern entnehmen Sie bitte den Anlagen.

Ich wünsche Ihnen frohe und erholsame Ostertage im Kreise Ihrer Familie und einen guten Start nach den Ferien! Sollten wir noch wichtige Informationen für Sie erhalten, werden wir diese rechtzeitig an Sie weitergeben!

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Heuer

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https://schulnetzmail.nibis.de/files/5d4e7e289a3575efbc08b292397428ce/2021-03-31_-_Formular_Befreiung_von_der_Pr_senzpflicht.pdf ( Größe: 397.72 KB )
https://schulnetzmail.nibis.de/files/5d4e7e289a3575efbc08b292397428ce/2021-04-01_Brief_an_Eltern.pdf ( Größe: 291.90 KB )
https://schulnetzmail.nibis.de/files/5d4e7e289a3575efbc08b292397428ce/2021-04-01_Brief_an_Eltern_einfach.pdf ( Größe: 287.11 KB )
https://schulnetzmail.nibis.de/files/5d4e7e289a3575efbc08b292397428ce/Testpflicht_Elterninfo.pdf ( Größe: 398.75 KB )
https://schulnetzmail.nibis.de/files/5d4e7e289a3575efbc08b292397428ce/Testpflicht_Elterninfo_einfach.pdf ( Größe: 412.24 KB )

Ostergrüße und Briefe des Kultusministers vom 24. März 2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die Osterferien beginnen und damit endet ein weiterer, ausgesprochen anspruchsvoller Zeitraum, der Sie und uns vor gewaltige Herausforderungen stellte. Für uns alle ist darüber hinaus nicht absehbar, wie sich das Infektionsgeschehen im letzten Quartal des Schuljahres entwickeln wird und welche Konsequenzen dies für unsere Schule und Ihre Familien haben wird.

In unserem gesellschaftlichen Umfeld, aber auch in unserem schulischen Miteinander erfahren wir, wie unterschiedlich die Lebenssituationen, die daraus erwachsenden Erwartungen und auch die grundsätzlichen Einstellungen in dieser herausfordernden Situation sind. Viele von uns sind an der Grenze der Belastbarkeit angelangt oder haben diese Grenze bereits überschritten. 

Was uns in Schule aber eint ist das gemeinsame Anliegen, unsere Schülerinnen und Schüler trotz aller Belastungen und Einschränkungen gut durch die Pandemiezeit zu bringen. Vor den Ostertagen möchte ich mich bedanken für alle Zeichen und Worte, die das gegenseitige Verständnis, die gegenseitige Anerkennung und die gemeinsame Suche nach den besten Lösungen zum Ausdruck bringen.

Der untenstehende Link leitet Sie zu dem aktuellen Ministerbrief, der auch einen Ausblick auf die Zeit nach Ostern vornimmt. In der Schule haben wir bereits erste Vorkehrungen im Sinne der dort beschriebenen Aufgaben getroffen. Sobald wir Näheres wissen, werden wir Sie über alles Wesentliche informieren.

Ihnen und Ihren Familien wünsche ich glückliche und möglichst unbeschwerte Ostertage. 

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Heuer

Die Briefe des Kultusministers Herrn Grant Hendrik Tonne vom 24. März 2021 zum Download (PDF):

https://schulnetzmail.nibis.de/files/51557a340bdb11de735b29b298c92ba5/2021-03-24_Brief_an_Eltern.pdf ( Größe: 129.78 KB )

https://schulnetzmail.nibis.de/files/51557a340bdb11de735b29b298c92ba5/2021-03-24_Brief_an_Eltern_einfach.pdf ( Größe: 127.73 KB )

https://schulnetzmail.nibis.de/files/51557a340bdb11de735b29b298c92ba5/2021-03-24_Brief_an_SuS_SekI.pdf ( Größe: 126.99 KB )

https://schulnetzmail.nibis.de/files/51557a340bdb11de735b29b298c92ba5/2021-03-24_Brief_an_SuS_SekII.pdf ( Größe: 128.77 KB )

Schulbetrieb ab dem 22.03.2021

Stand: 23. März 2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie Sie vermutlich bereits wissen, hat der LK Emsland durch Allgemeinverfügung festgesetzt, dass ab dem morgigen Mittwoch der Schulbesuch im Landkreis untersagt ist. Ausgenommen von dieser Untersagung ist für unsere Schule der 13. Jahrgang.

Für den 13. Schuljahrgang unserer Schule gilt auf Grundlage einer Mitteilung des Kultusministeriums vom 15.03. weiterhin, dass der Unterricht „für die Zeit vom Wiederbeginn des Unterrichtes nach den Osterferien am 12.04.2021 bis zum Ende des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase am 15.04.2021 (…) zur Verminderung eines möglichen Infektionsrisikos“ ins Szenario C (Distanzlernen) wechselt.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Heuer

Stand: 19. März 2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie uns der Landkreis Emsland heute Vormittag mitteilte, ist der Inzidenzwert für den Landkreis weiter angestiegen.
Daher teilte er uns mit:

„Damit ist die für den 22.03. vorgesehene Öffnung weiterer Schuljahrgänge gemäß den Bestimmungen in der Corona-Verordnung nicht möglich. Weitergehende Einschränkungen sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen.“

Damit liegt in der nächsten Woche dieselbe Situation vor wie in der ablaufenden. Die Jahrgänge 5 – 7 werden umschichtig im Wechselbetrieb unterrichtet. Am Montag, dem 22.03., beginnt die Gruppe A. Die Jahrgänge 12 und 13 können auf Grund der gegebenen räumlichen Möglichkeiten komplett unterrichtet werden. Die Jahrgänge 8 – 11 bleiben die ganze Woche über im Homeoffice.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Heuer

Einladung zum Elternabend „Einsatz der Tablets im Jahrgang 5“

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, 

Ihre Kinder und die KollegInnen des 5. Jahrgangs freuen uns auf die Übergabe der bestellten iPads nach den Osterferien, und wir können mit der Einführung der Tablets in den täglichen Unterricht unserer Fünftklässler starten.

Für diesen wichtigen Schritt, den wir mit Ihnen und Ihren Kindern gehen, wollen wir am 22. März 2021 einen Elternabend veranstalten, mit dem wir Ihnen unsere Planungen für die Zeit nach Ostern vorstellen, unsere Regeln im Umgang mit den iPads erläutern und uns Ihren Fragen und Anregungen stellen wollen. 

Der Elternabend ist als digitale Veranstaltung über das IServ-Modul „Videokonferenzen“ geplant. Dazu werden zum 22. März zwei Videokonferenzräume über IServ eingerichtet, und zwar für die 

Klassen 5a, 5b und 5c (Start ab 19:00 Uhr) sowie für die

Klassen 5d, 5e und 5f (Beginn um 20:15 Uhr).

Diese virtuellen Veranstaltungen mit der Bezeichnung „Elternabend Einsatz der Tablets im Jahrgang 5“ sind wie folgt gegliedert:

  1. Begrüßung durch den Schulleiter
  2. Einsatz der Tablets im Unterricht 
  3. Regeln für den alltäglichen Umgang mit den Tablets
  4. Ausgabe der Tablets nach Ostern und erste Schritte zur Installation
  5. Tipps für den Umgang mit Medien
  6. Fragen und Anregungen aus der Elternschaft

Im Anhang dieses Schreibens übersenden wir Ihnen eine PDF-Datei mit „Hinweisen für die Anmeldung und Benutzung der Videokonferenzräume“.

Wir hoffen sehr, dass wir Ihnen innerhalb der maximal einstündigen Veranstaltungen eine möglichst umfassende Übersicht über unsere Planungen geben können, denn die transparente Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule liegt uns am Herzen. 

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Heuer, OStD

Download:

Anschreiben Einladung zum Elternabend am 22.03.21 (PDF)

Anhang Einladung zum Elternabend zum 22.03.21 (PDF)

Briefe des Kultusministers vom 4. März 2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

hiermit leite ich die soeben eingetroffenen Ministerbriefe direkt an Sie weiter, denen Sie alle wesentlichen Informationen zum weiteren Schulbetrieb entnehmen können. 

Bei Rückfragen wenden Sie sich morgen früh gerne an uns.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Heuer

Download der Briefe:

https://schulnetzmail.nibis.de/files/99760a7f878700e1ba5599cf596f316f/2021-03-04_Brief_an_Eltern.pdf ( Größe: 150.20 KB)

 https://schulnetzmail.nibis.de/files/99760a7f878700e1ba5599cf596f316f/2021-03-04_Brief_an_Eltern_einfach.pdf ( Größe: 50.10 KB)

 https://schulnetzmail.nibis.de/files/99760a7f878700e1ba5599cf596f316f/2021-03-04_Brief_an_SuS_SekI.pdf ( Größe: 49.45 KB )

Informationsbrief zur Ausleihe von iPads und LTE-Bundles aus dem Sofortausstattungsprogramm

Gymnasium Georgianum

Lingen, 16.02.2021

Unterstützung fürs Homeschooling:

1. Leihtablets

2. zur Ausleihe: LTE-Bundle für das häusliche WLAN

3. Hinweise zum Ausleihverfahren und den Ausleihkriterien

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtige!

1. Leihtablets

Ende April vergangenen Jahres haben die Bundesregierung und die Länder beschlossen, die Anschaffung digitaler Endgeräte für benachteiligte Schülerinnen und Schüler finanziell zu fördern. Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass diese Geräte aus dem sogenannten Sofortausstattungsprogramm des DigitalPakts Schule vom Landkreis Emsland beschafft wurden und bei uns eingetroffen sind.

Wir sind dadurch in der Lage, weiteren Familien in der Zeit des Homeschoolings mehr Unterstützung anbieten zu können, wozu Sie einen Antrag auf Zuteilung eines Leihtablets an die Schule stellen müssten (s. beigefügtes Antragsformular).

2. Unzureichender häuslicher Internetzugang: Ausleihe eines LTE-Bundles für das häusliche WLAN

Ferner haben wir immer wieder die Erfahrung gemacht, dass das digitale Arbeiten zu Hause oftmals an einem ausreichenden häuslichen Internetzugang scheitert. Deshalb bieten wir Ihnen mithilfe des Landkreises und der Deutschen Telekom eine zusätzliche Unterstützungsmöglichkeit an, und zwar in Form eines ebenfalls leihweise zur Verfügung gestellten LTE-Bundles für das häusliche WLAN. Dieses Bundle besteht aus einem LTE-Router mit inkludierter LTE-SIM-Karte, die es erlaubt, überall dort, wo das LTE-Funknetz der Deutschen Telekom verfügbar ist, ein eigenständiges häusliches WLAN zu generieren. Mit allen WLAN-fähigen Geräten im Haushalt kann dieses dann genutzt werden.

3. Hinweise zum Ausleihverfahren und zu den Ausleikriterien

Für eine Entleihe der wenigen mobilen Endgeräte und LTE-Bundle gelten die Vorgaben aus dem Sofortausstattungsprogramm, die sich vornehmlich an sozialen Kriterien orientieren (s. angefügtes Antragsformular). Die Leihdauer beträgt dabei jeweils maximal ein Schuljahr. Dies bedeutet, dass die Geräte zum Ende eines jeden Schuljahres an die Schule zurückgegeben werden müssen, aber zum neuen Schuljahr wieder auf Antrag neu entliehen werden können.

Falls Sie Interesse an einem dieser Leihangebote für Ihr Kind haben, füllen Sie bitte beigefügtes Antragsformular zur Ausleihe eines Endgerätes aus, und lassen Sie es über E-Mail oder über den Postweg der Schule spätestens bis Dienstag, dem 23.02.2021, zukommen. Wir werden auf Grundlage der im Antragsformular genannten Gründe über die Vergabe entscheiden und uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Bei Fragen können Sie sich gerne per Mail mit uns in Verbindung setzen: stefan.felschen@gg-lin.de oder ingrid.helming@gg-lin.de.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Heuer, OStD

Schulleiter des Gymnasiums Georgianum

Anlagen:  

Antragsformular zur Ausleihe digitaler Geräte

Leihvertrag

Begleitschreiben Leihvertrag des Landkreises

Einladung zum Elternsprechtag am 19.03.21

Gymnasium Georgianum

Kardinal-von-Galen-Str. 7-9

Tel: 0591/807876-0

Lingen, den 16. Februar 2021

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir laden Sie herzlich zu unserem zweiten Elternsprechtag ein am

Freitag, dem 19.03.21, von 15.00-18.00 Uhr.

In dieser Zeit stehen Ihnen unsere Kolleg*innen zu Einzelberatungen telefonisch oder nach individueller Absprache auch über eine Videokonferenz zur Verfügung. Leider ist eine persönliche Beratung in der Schule auch dieses Mal coronabedingt nicht möglich. 

Zwecks Terminvereinbarung können Sie oder Ihre Kinder sich ab sofort per E-Mail bei den einzelnen Lehrkräften über IServ melden, um einen Termin zu vereinbaren und ggf. eine Telefonnummer zu hinterlegen. Die E-Mailadresse erscheint beim Verfassen der E-Mail bei der Eingabe des Vor- bzw. Nachnamens der Kolleg*innen im Empfängerfeld (grundsätzlich: vorname.nachname@gg-lin.de). Unsere Kolleg*innen rufen Sie zu der abgesprochenen Zeit an, wobei es evtl. zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Andere Absprachen – z.B. Kolleg*innen nennen ihre eigenen Telefonnummern – sind selbstverständlich auch möglich.

Falls Sie an dem Tag verhindert sind, stehen Ihnen unsere Kolleg*innen nach persönlicher Absprache auch zu anderen Zeiten telefonisch zur Verfügung. Eine Übersicht über die regulären Sprechzeiten finden Sie unter dem Downloadbereich auf unserer Homepage.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Heuer

Schulleiter

Gymnasium Georgianum ist offiziell CertiLingua-Schule

Akkreditierung CertiLingua-Schule

Das Gymnasium Georgianum darf sich von nun an CertiLingua-Schule nennen.  Das europäische CertiLingua Exzellenzlabel zeichnet überdurchschnittliche Schülerinnen und Schüler aus, die mit dem Abitur besondere Qualifikationen nachgewiesen haben. Dazu gehören neben einem hohen Niveau in zwei modernen Fremdsprachen auch der Besuch des bilingualen Sachfachunterrichtes in einer Fremdsprache sowie die Teilnahme an einem internationalen Begegnungsprojekt.

Derzeit beteiligen sich europaweit 288 Schulen an dem von der Europäischen Union geförderten Projekt, davon 22 aus Niedersachsen.

Eine zunehmend globalisierte Welt erfordert von jungen Menschen die Befähigung, auf hohem Niveau kompetent mit den Anforderungen sprachlicher und kultureller Vielfalt umzugehen. Das Gymnasium Georgianum bereitet seine Schülerinnen und Schüler als Europaschule auf ein Leben in dieser Welt vor. Zum pädagogisch-fachlichen Profil der Schule gehört es, ihnen Fähigkeiten in mehreren Sprachen zu vermitteln und sie mit der europäischen Dimension einer wirtschaftlich und kulturell zusammenwachsenden Welt vertraut zu machen. Der englischsprachige Unterricht in den Fächern Geschichte, Politik, Biologie und modular in Musik, Chemie und Sport ist fester Bestandteil des Lehrplans. Zudem werden in gesellschaftswissenschaftlichen Fächern Themen und Inhalte akzentuiert, die auf internationale Studiengänge vorbereiten.

Die ersten Schülerinnen und Schüler des Georgianums werden im kommenden Schuljahr an einem internationalen Erasmus+ Begegnungsprojekt teilnehmen und gemeinsam mit slowakischen und ungarischen Schülerinnen und Schülern eigene Unterrichtsfilme im Bereich Physik erstellen.

Text: Judith Reinefeld
Foto: Stefan Roters

Erschienen in der Lingener Tagespost am 2. Februar 2021

Informationen aus dem Kultuministerium vom 20. Januar 2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

mit den unten angegebenen Links können Sie die Briefe des Ministers öffnen, die er am heutigen Mittag veröffentlichte und an die Elternschaft adressierte. 

Des Weiteren finden Sie Links zu einem Informationsschreiben des Ministeriums zur Befreiung vom Präsenzunterricht und zu einem entsprechenden Antrag. An unserer Schulformen ist dieser Antrag nur für die Schülerinnen und Schüler des 13. Schuljahrgangs von Bedeutung.

Ich möchte Ihnen an dieser Stelle für das weitreichende Verständnis danken, dass Sie unserer Schule und allen hier Arbeitenden in der aktuellen, höchst anspruchsvollen Situation entgegenbringen. Wir wissen, dass wir mit unseren Lösungen niemals den Erwartungen und Vorstellungen aller an Schule Beteiligten gerecht werden können. Dafür sind die jeweiligen Voraussetzungen, Erfahrungen und Zielvorstellungen selbstverständlich viel zu unterschiedlich, manchmal geradezu entgegengesetzt. Auch die heutigen ministeriellen Vorgaben geben zu erkennen, dass viele Lösungen in der Pluralität der Bedürfnisse Kompromisscharakter haben. Ich darf Ihnen versichern, dass wir klare Tendenzen im Feedback aufgreifen und, soweit uns dies möglich ist, entsprechende Steuerungselemente einsetzen.
Haben Sie bitte ebenso Verständnis, dass die Kommunikation auf digitalem Wege sehr aufwändig ist und auch unsere Lehrerinnen und Lehrer in ihren Rückmeldungen an die Schülerschaft sowie bei der digitalen Unterrichtsgestaltung an Grenzen der Belastbarkeit stoßen.  

Ihnen und Ihren Kindern wünsche ich weiterhin alles Gute für die anstehenden Wochen. Wir sollten uns auch in der nächsten Zeit um eine gewisse Gelassenheit bemühen und uns gegenseitig den Druck nehmen, gerade wegen des sich weiter ausdehnenden Zeitraumes stärkster Beanspruchung. 

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Heuer, OStD

Zu dieser Mail gehören folgende Dateien:

https://schulnetzmail.nibis.de/files/acf1d60b5174ff69652c925bfed150a1/2021-01-20_Brief_an_Eltern.pdf

https://schulnetzmail.nibis.de/files/acf1d60b5174ff69652c925bfed150a1/2021-01-20_Brief_an_Eltern_verk_rzt.pdf

https://schulnetzmail.nibis.de/files/acf1d60b5174ff69652c925bfed150a1/2021-01-20_Befreiung_Pr_senzpflicht.pdf

https://schulnetzmail.nibis.de/files/253485be3a2ea64daf781cfa8e4ac076/2021-01-20_Antrag_Pr_senzpflicht.docx

Briefe der Fünftklässler an ihre ehemalige Grundschule

Liebe Grundschüler!

Zu Weihnachten schreiben unsere Fünftklässler immer Briefe an ihre ehemalige Grundschule. Diese schicken wir dann den Grundschulen zu und eure Lehrerinnen und Lehrer lesen sie dann euch vor. Weil das so in diesem Schuljahr leider nicht ging, zeigen wir euch zumindest gerne hier eine kleine Auswahl. In den Briefen könnt ihr lesen, wie es unseren jetzigen Fünftklässlern auf ihrer neuen Schule erging.

Neue Informationen stellen wir immer wieder unter „Informationen für Grundschüler“ auf unserer Homepage ein.

Regelungen zum Schulbetrieb im Januar; Stand: 09.01.2021

Lingen, 09.01.2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

hier in aller Kürze unsere Regelungen für den Schulbetrieb im Januar. Bitte beachten Sie dass diese Regelungen ständig fortgeschrieben werden. Über Veränderungen werden wir Sie jeweils informieren.

1. Schulbesuch bis zum 31. Januar

Bis zum Ablauf des 31. Januar 2021 ist für alle Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft der Schulbesuch untersagt. Die Jahrgänge 5 – 12 befinden sich im Szenario C (Distanzlernen im Homeoffice). Ausgenommen von der Untersagung des Schulbesuches ist an Gymnasien der 13. Schuljahrgang. Weiterhin ausgenommen hiervon ist der Schulbesuch für schriftliche Arbeiten oder Sprechprüfungen, die statt einer schriftlichen Arbeit stattfinden.

2. Mund-Nase-Bedeckung

Mit Betreten des Schulgeländes ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Sie muss in allen Situationen und an allen Orten getragen werden. Abweichend hiervon darf die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden, soweit und solange die Person einen Sitzplatz eingenommen hat und der Mindestabstand dauerhaft eingehalten werden kann.

Ausnahmen von diesen grundsätzlichen Regelungen gelten nur für Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist und die dies durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft machen können.

3. Schulfahrten

Schulfahrten sind bis zum 31. Januar untersagt.

4. Klassenarbeiten in der SEK I (Jg. 5 – 10)

In der SEK I entfallen alle für Januar geplanten Klassenarbeiten.

5. Distanzlernen

Beachten Sie bitte die anliegenden „Tipps für das digitale Lernen“ im Homeoffice. Sie sind Ergebnis unserer Umfrage zu Beginn dieses Schuljahres und sollen unseren Schülerinnen und Schplern helfen, ihre Arbeit zuhause zu organisieren und erfolgreich zu lernen.

6. Einwilligungserklärungen zu Videokonferenzen

Die unterschriebenen Einwilligungserklärungen werden am ersten Tag des wiedereinsetzenden Präsenzunterrichtes von der Klassenleitung eingesammelt. Eltern, die eine Teilnahme ihrer Kinder an Videokonferenzen ablehnen, sollen noch in dieser Woche die Klassenleitung ihres Kindes schriftlich darüber informieren. Diese Kinder gelten bei den Videokonferenzen dann als entschuldigt. Die Klassenleitung informiert die Fachlehrer/innen der Klasse über möglicherweise eingegangene Abmeldungen.

7. Nachmittagsangebote

Im Januar finden keine Nachmittagsangebote statt.

8. Notbetreuung für die Jahrgänge 5 und 6

Wir organisieren mindestens bis zum 31. Januar 2021 für die Jahrgänge 5 und 6 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr eine Notbetreuung. Hinweis des Ministeriums: „Die Notbetreuung ist auf das notwendige und epidemiologisch vertretbare Maß zu begrenzen. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist. Zulässig ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen, wie etwa für Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist, sowie bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall für mindestens eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten.“

Die Kinder werden an unserer Schule von der Schulsozialarbeiterin Frau Grave betreut und arbeiten zunächst an den Aufgaben, die sie von ihren Lehrer*innen gestellt bekommen haben. Hierfür sind dann alle notwendigen Materialien mitzubringen.

Wenn Ihr Kind in die Notbetreuung gehen muss, melden Sie es bitte mindestens einen Tag vorher bei Frau Grave  an (theresia.grave@gg-lin.de). Geben Sie bitte hierfür die Tage der Betreuung und die Klasse des Kindes an. Wir werden unsererseits den Grund der Anmeldung nicht überprüfen und setzen auch weiterhin auf ein vertrauensvolles Miteinander.

9. Bekanntgabe von Noten: Klassenarbeiten/Klausuren und Halbjahreszeugnis 

Noten von Klassenarbeiten und Klausuren, die im Januar zurückgegeben werden sollten, werden den Schülerinnen und Schülern von der Lehrkraft individuell über IServ mitgeteilt. Der Erwartungshorizont wird beigelegt. 

Auch die Halbjahresnoten werden über IServ individuell mitgeteilt. Die üblichen persönlichen Erläuterungen zur Halbjahresnote durch die Lehrkraft werden in der Präsenzphase des Unterrichts nachgeholt.

10. Zeugniskonferenzen

Auf Grund der Vorgaben bzgl. Klassenarbeiten und Klausuren können die Zeugniskonferenzen wieder zu den ursprünglich vorgesehenen Terminen stattfinden: Montag, 25.01., Dienstag, 26.01. und Mittwoch, 27.01., jeweils ab 16.00 Uhr.

Nähere Angaben, in welcher Form die Zeugniskonferenzen durchgeführt werden, erfolgen noch.

11. Zeugnisausgabe

In welcher Form und wann die Zeugnisausgabe erfolgen wird, wird noch mitgeteilt.

12. SCHILF am 03.02.

Die für den 03.02. vorgesehene SCHILF wird zu einem späteren Zeitpunkt und in anderer Form stattfinden. Der 03.02. soll als Unterrichtstag genutzt werden. 

13. Elternsprechtag

Der Elternsprechtag wird am Freitag, den 19. März stattfinden, von 15 – 18 Uhr. Nähere Regelungen werden noch ergehen.

Wir werden unsere Regelungen ständig den ministeriellen Vorgaben anpassen und weiterentwickeln. Sollten Sie zu unseren Überlegungen Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das jeweils zuständige Mitglied der Schulleitung.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Heuer

Zum Download:

Tipps für das digitale, häusliche Lernen (PDF)

Informationen des Niedersächsischen Kultusministers zum Schulstart am 11. Januar 2021

Die Briefe des Niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne zu den Beschlüssen vom 5. Januar 2021 und deren Umsetzung in Niedersachsen können über die folgenden Links abgerufen werden:

https://schulnetzmail.nibis.de/files/ad02e09fd5ba73379b06516fda4cc2de/2021-01-05_Brief_an_Eltern.pdf ( Größe: 151.25 KB )

https://schulnetzmail.nibis.de/files/ad02e09fd5ba73379b06516fda4cc2de/2021-01-05_Brief_an_Eltern_einfach.pdf ( Größe: 146.24 KB )

https://schulnetzmail.nibis.de/files/ad02e09fd5ba73379b06516fda4cc2de/2021-01-05_Brief_an_SuS_SekI.pdf ( Größe: 132.01 KB )

https://schulnetzmail.nibis.de/files/ad02e09fd5ba73379b06516fda4cc2de/2021-01-05_Brief_an_SuS_SekII_und_BBS.pdf ( Größe: 133.20 KB )

Schülerbeförderung im Januar – Information der Emsländischen Eisenbahn

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Ihnen mitteilen, dass ab dem 11.01.2021 im ÖPNV nach Schulfahrplan gefahren wird. Somit ist sichergestellt, dass alle Schülerinnen und Schüler der Abiturjahrgänge und Abschlussklassen der Jahrgänge 9, 10 und 13 sowie Schülerinnen und Schüler die sich in der Notbetreuung befinden und den ÖPNV nutzen ohne Probleme zur Schule kommen.

Die Sicherstellung einer Beförderung im Schülerfreistellungsverkehr (Taxibeförderung) ab dem 11.01.2021 für alle Schülerinnen und Schüler der Abiturjahrgänge und Abschlussklassen der Jahrgänge 9 und 10 sowie Schülerinnen und Schüler die sich in der Notbetreuung befinden kann nur erfolgen, wenn sich die Erziehungsberechtigten mit dem Taxiunternehmen in Verbindung setzen.

Adventskonzert im Wohnzimmer zum Heiligabend 2020

Nun ist es soweit, es ist Heiligabend 2020 und die Musiker des Gymnasiums Georgianum laden ein letztes Mal zum „Adventskonzert im Wohnzimmer“ ein, sozusagen zur Zugabe an Weihnachten. So zeigen nicht nur die aktiven Georgianer, dass sie niemals genug von Musik haben. Auch Ehemalige finden immer wieder zu uns zurück, so auch Femke Schlütken aus dem Abiturjahrgang 2018. An der Querflöte spielt sie „Never enough“ aus dem Film „The greatest showman“, begleitet von Alex Schreiber am Klavier. Anschließend wird es nochmal rockig, wenn Tilo Enneken (Klasse 10a), Noah Gels (Klasse 10d) und Paul Melle (Klasse 10b) ihre Interpretation von „Rudolph, the red-nosed reindeer“ präsentieren.
Besinnlicher wird es dann wieder, wenn Mitglieder des Orchesters zusammen mit den Musik- und Instrumentallehrern des Georgianums mit dem französischen Weihnachtslied „Hört der Engel helle Lieder“ auf die Weihnacht einstimmen. Anschließend trifft sich mit Felix Hammer an der Geige und Tobias Bako am Klavier ein Lehrerduett zu einem ruhigen Abschluss mit „Crystal Moments“.

Mit diesem letzten Beitrag der Reihe „Adventskonzert im Wohnzimmer“ verabschieden wir uns für dieses Jahr und wünschen der Schulgemeinschaft und den Freunden des Georgianums ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start ins Jahr 2021. Wir hoffen auf ein baldiges Wiedersehen in einem Konzertsaal und verbleiben bis dahin mit besten Wünschen, Ihr Fachbereich Musik des Gymnasiums Georgianum.